Umschulung

Eine Umschulung ist eine Aus- oder Weiterbildung einer Person für eine Tätigkeit, die sich von der erlernten oder ausgeübten unterscheidet. Lässt sich jemand umschulen, zielt er oder sie darauf, mit neuer bzw. erweiterter Qualifikation, einen neuen Beruf auszuüben. Die Gründe für eine Umschulung können sehr unterschiedlich sein. Möglicherweise möchte derjenige, der eine Umschulung anstrebt, mehr verdienen, möglicherweise zwingen den Arbeitnehmer auch gesundheitliche Gründe zur Aufgabe des alten und zur Umschulung für einen neuen Beruf. Es kann auch sein, dass jemand in seinem alten Beruf keinen Arbeitsplatz mehr findet, weil die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu stark gesunken ist. Ebenso können neue technische Grundlagen dazu führen, dass sich ein Berufsfeld ändert und Weiterbildungen notwendig werden. Aus- und Weiterbildungen sind eine logische Folge der Arbeitsmarktentwicklung, da sich immer neue Anforderungen an die Ausbildung und Qualifikationen der Arbeitnehmer stellen und ein veränderter Bedarf an Arbeitskräften entsteht. Umschulungen werden dem Bereich der beruflichen Weiterbildung zugeordnet und sind daher Teil von Erwachsenen- und Weiterbildung. Meist werden Umschulungen öffentlich finanziert, z.B. durch die Bundesagentur für Arbeit, verschiedene Versicherungen oder auch den Arbeitgeber selbst. Ist jemand förderungswürdig, übernimmt der Leistungsträger, z.B. die Arbeitsagentur oder das Jobcenter, alle anfallenden Kosten. Umgangssprachlich werden mit der Umschulung auch Lehrgänge und Fortbildungen gemeint, tatsächlich zielt eine Umschulung aber immer auf einen anerkannten Berufsabschluss. Daher endet eine Umschulung zumeist nach zwei oder drei Jahren mit Prüfungen vor der jeweiligen Kammer, z.B. der Industrie- und Handelskammer. Kann derjenige, der an einer Umschulung teilnimmt, während seiner neuen Ausbildung an Erfahrungen und Kenntnisse aus seinem alten Beruf anknüpfen, verkürzt sich die Ausbildungszeit unter Umständen. Entsprechend der angestrebten Berufe werden drei Arten von Umschulungen unterschieden: Die betriebliche Umschulung, die schulische Umschulung und die überbetriebliche Umschulung. Die betriebliche Umschulung ist dual. Während ein Teil der Ausbildungszeit im Ausbildungsbetrieb absolviert wird, besteht der andere Teil aus Unterricht an einer Berufsschule. Die schulische Umschulung findet in der Berufsfachschule statt, die praktische Ausbildung erfolgt durch Praktika. Da Schulen keine Ausbildungsvergütung bezahlen und neben den Unterhaltskosten häufig auch Schulgeld gezahlt werden muss, werden schulische Umschulungen meist von der Agentur für Arbeit oder Versicherungen übernommen. Bei der betrieblichen Umschulung agiert der Bildungsträger als Ausbildungsbetrieb. In diesen Berufsförderwerken erlernen die Umschüler ihren neuen Beruf in Übungswerkstätten oder Übungsfirmen.]]>

Kurzarbeit

Kurzarbeit ist ein Arbeitsverhältnis mit reduzierter Arbeitszeit. Um Kündigungen zu vermeiden, kann ein Unternehmen in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten auf Kurzarbeit zurückgreifen.

Dadurch kann das Unternehmen Personalkosten einsparen und so Engpässe in der Produktion auffangen. Bei Kurzarbeit arbeitet ein Arbeitnehmer über eine gewisse Zeit entweder weniger oder gar nicht. Ist die Arbeitszeit auf Null reduziert, muss die zur Verfügung stehende Zeit für Fortbildungen genutzt werden.

Zwar erhält der Arbeitnehmer weiterhin Gehalt, allerdings nicht die volle Höhe. Während das Unternehmen kein oder nur ein geringeres Gehalt zahlt, erhält der Arbeitnehmer von der Arbeitsagentur als Entgeltersatzleistung Kurzarbeitergeld. Dies beträgt 60 bis 67 Prozent der monatlichen Nettoentgeltdifferenz. Grundsätzlich ist die Kurzarbeit auf sechs Monate begrenzt, in Ausnahmefällen kann sie auf 24 Monate ausgedehnt werden.

Meldet ein Unternehmen Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit an, gewährt der Staat bis zu einer gewissen Höhe Ausgleichszahlungen. Um Kurzarbeit anmelden können, müssen u.a. die folgenden Bedingungen vorliegen: Der Arbeitsausfall ist vorübergehend und nicht vermeidbar und der Arbeitsausfall liegt, einschließlich einer Stellungnahme des Betriebsrates, der Arbeitsagentur in schriftlicher Form vor. Auch arbeitsrechtlich unterliegt die Kurzarbeit bestimmten Voraussetzungen, so muss z.B. der Betriebsrat eines Unternehmens der Kurzarbeit zustimmen.

Sonderformen der Kurzarbeit sind zum einen das Transferkurzarbeitergeld, zum anderen das Saison-Kurzarbeitergeld. Im ersten Fall liegt eine betriebliche Restrukturierung vor, im zweiten Fall kann aufgrund von schlechter Witterung nicht gearbeitet werden, dies betrifft insbesondere das Baugewerbe.

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Gehaltserhöhung in der Rezession

Oftmals werden die Leistungen vom Arbeitgeber nicht angemessen honoriert. Falls Sie eine Gehaltserhöhung verlangen möchten, sollten Sie sich gut auf das Gespräch vorbereiten, denn gerade bei finanziellen Angelegenheiten, können tückische Momente auftauchen.

Im Gespräch wird Sie der Arbeitgeber immer nach den Gründen für ihre Forderungen fragen, mehr Geld wird in der Regel nur bei außergewöhnlichen Leistungen gezahlt. Sie sollten sich daher im Vorhinein fragen, welcher Job denn eigentlich von Ihnen erwartet wird. Denn das Gehalt wird nur erhöht, wenn Sie im Betrieb eine wichtige Position innehaben. Stellen Sie dar, wie wichtig ihre Leistungen für den Erfolg des Unternehmens sind und wie sich durch Ihr Wirken, Umsatz und Gewinn gesteigert haben. Auch Anreize für die Zukunft, können dem Chef eine positive Grundhaltung zum Thema Gehalt vermitteln.

Gute Leistungen helfen

Gute Ansätze für ein Gespräch sind Leistungen, die über den normalen Job hinausgehen. Insbesondere Fortbildungen und die Veröffentlichung von Fachartikeln, können ein gutes Einkommen rechtfertigen. Fachartikel stellen das Unternehmen in der Öffentlichkeit immer in einem guten Licht dar. Vor dem Gespräch sollten Sie sich auf die bevorstehende Verhandlung konzentrieren und sich alle Ihre Argumente zurechtlegen. Wenn Sie verbal fit sind, kann der Arbeitgeber schnell überzeugt werden und das Einkommen erhöhen. Bevor Sie im Gespräch jedoch zu hohe Anforderungen stellen, sollten Sie sich vorher informieren, welches Einkommen Personen mit gleichem Bildungsstandard erhalten. Heutzutage kann eine Gehaltserhöhung zumeist nur mit außergewöhnlichen Leistungen gerechtfertigt werden. Der Schlüssel zum Erfolg besteht in den meisten Fällen in einer guten Bildung. Eine Möglichkeit der Fortbildung ist die Kurzarbeit, denn die Arbeit in vielen verschiedenen Unternehmen, vermittelt neue Arbeitsumfelder und auch neues Wissen. Durch die vielen verschiedenen Aufgaben, können Sie in ihrem Job als Allrounder ausgebildet werden. Bedenken Sie immer, dass eine hohe Qualifizierung auch ein höheres Gehalt rechtfertigt. Dennoch sollten Sie bei der Aufnahme von Kurzarbeit daran denken, dass Sie auch anspruchsvolle Aufgaben übernehmen, denn es werden auch für Sie nicht sehr viel versprechende Angebote vorliegen.

Gehaltserhöhung in der Rezession

Als sehr kritisch wird die Forderung nach einer Gehaltserhöhung in der Rezession betrachtet, denn wenn es Ihrem Chef finanziell schlecht geht, wird er Ihnen auch kein Geld auszahlen. Eine Rezession liegt immer dann vor, wenn in der Wirtschaft ein Abschwung verzeichnet wird und wenn die Wirtschaft innerhalb von zwei Quartalen kein Wachstum verzeichnen kann. Anzeichen sind stets der Abbau von Überstunden, viel Kurzarbeit und ein Rückgang der Nachfrage. Falls keine dieser Anzeichen vorliegen, können Sie beruhigt mit einer Forderung vor ihren Chef treten. Falls eine Rezession vorliegt und es grade in ihrem Unternehmen zum Abbau von Stellen oder Überstunden kommt, sollten Sie die Forderung für einen gewissen Zeitraum zurückstellen. Warten Sie einfach einige Wochen oder Monate ab, wenn die Auftragslage gut ist, können Sie dann wieder ein Gespräch suchen. Denken Sie im Gespräch jedoch stets daran, dass Sie sich rhetorisch gut vermitteln müssen und mit guten Argumenten aufwarten. Eine exzellente Vorbereitung ist für den Erfolg eines solchen Gespräches ausschlaggebend.]]>