Dienstwagen

Wer an eine Gehaltserhöhung denkt, verbindet damit häufig die Erhöhung des Bruttolohns. Doch häufig gibt es daneben weitere Möglichkeiten, von denen Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren können. Zu diesen zählt die Nutzung eines Dienstwagens bzw. Firmenwagens, sofern er auch für private Zwecke gebraucht werden darf.

Bei der Zahlung ist die so genannte 1-Prozent-Regelung üblich, d.h. dass der Arbeitgeber eine Pauschale für die monatliche Nutzung auf das zu versteuernde Gehalt erhebt. Diese beträgt 1% des Bruttolistenpreises des Kraftfahrzeugs und ist als Geldwerter Vorteil steuerpflichtig. Wird von dieser Regelung abgesehen, muss ein Fahrtenbuch mit Einzelnachweisen geführt werden.

Doch unter welchen Bedingungen hat man Anspruch auf einen Dienstwagen?

Häufig ist dies der Fall, wenn der Arbeitnehmer zu den Führungspersonen des Unternehmens zählt, da er beispielsweise als Geschäftsführer oder im Vorstand tätig ist. Aus diesem Grund ist das Führen eines Firmenwagens allgemein mit einem ansehnlichen Prestige verbunden und gilt bisweilen als Statussymbol. Aber auch Arbeitnehmer, die häufig Kundentermine außerhalb des Betriebes wahrnehmen, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Firmenwagen zu nutzen. Hinsichtlich der Motivationssteigerung wird auch immer häufiger normalen Arbeitnehmern ein Dienstwagen angeboten.

In den betrieblichen Vereinbarungen wird explizit geklärt, ob der Dienstwagen lediglich für dienstliche Zwecke, den Arbeitsweg oder auch private Wege genutzt werden darf. Es bestehen umfassende Regelungen zur Wahl des Fahrzeug-Modells sowie zur Ausstattungsvariante, Übernahme der laufenden Kosten wie Benzin, Wartungs- und Reparaturarbeiten.

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