Werbungskostenpauschale

Werbungskosten sind Kosten, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einkünften dienen. Sie können bei dem Erwerb der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitaleinkünften, aus Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder sonstigen Einkünften entstehen und steuerlich gelten gemacht werden. Wie Freibeträge oder Freigrenzen soll die Werbungskostenpauschale das Steuersystem vereinfachen. Grund für die Werbungskostenpauschale ist die Tatsache, dass Personen bei der Erzielung von Einnahmen häufig geringe Aufwendungen zu leisten haben. Diese Aufwendungen übersteigen auch in der Summe häufig keine bestimmte Höhe und werden daher pauschal und ohne Einzelprüfung durch die Finanzbehörden von den Einkünften des Steuerpflichtigen abgezogen. Werbungskosten werden immer auf das Einkommen angerechnet. So verringert sich das Einkommen, was sich bei der Einkommensteuererklärung und der daraus erhobenen individuellen Steuerlast möglicherweise steuerlich günstig auswirkt. Sollen Werbungskosten berücksichtigt werden, müssen sie in Einzelnachweisen der Einkommensteuererklärung beigelegt sein. Sind die Werbungskosten nicht einzeln nachgewiesen, führt das Finanzamt seine Berechnungen auf Grundlage der Werbungskostenpauschale durch. Pauschalbeträge werden auch dann zum Ansatz gebracht, wenn die Höhe der Werbungskosten gering ist oder gar keine Werbungskosten angefallen sind. Die Werbungskostenpauschale ist ein gesetzlich festgelegter steuerlich vorgesehener Pauschalbetrag für Werbungskosten und kommt in Deutschland in den folgenden Höhen zum Einsatz:

  • Ein Betrag von 920 Euro, die so genannte Arbeitnehmerpauschale, wird von Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen.
  • Handelt es sich bei Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit um Versorgungsbezüge wird ein Betrag von 102 Euro angerechnet.
  • Ein Pauschalbetrag von 51 Euro gilt bei Einnahmen aus Kapitalvermögen, bei Ehepartner erhöht sich der Betrag aus 102 Euro.
  • Werden Einnahmen aus Unterhaltszahlungen, Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften oder Einnahmen aus sonstigen Einkünften, z.B. Renten, angeführt, gilt ein Werbungskostenpauschalbetrag von 102 Euro.
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Weiterbildungskosten

Findet eine Fort- oder Weiterbildung innerhalb eines Unternehmens statt, übernimmt der Arbeitgeber die Kosten. Auch bei externen Maßnahmen muss der Arbeitnehmer die Weiterbildungskosten in vielen Fällen nicht alleine tragen, sondern sie werden vom Arbeitgeber übernommen. Die erstatteten Kosten sind steuerfrei. Übernimmt der Arbeitgeber die Weiterbildungskosten allerdings nicht, müssen sie steuerlich geltend gemacht werden. Dabei kann der Steuerpflichtige die Weiterbildungskosten als Werbungskosten, als Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit absetzen. Damit das Finanzamt die Weiterbildungskosten als Werbungskosten anerkennt, müssen der Steuererklärung eine detaillierte Kostenaufzählung sowie ein Darlegung des beruflichen Zusammenhangs und eine Freistellung von der beruflichen Tätigkeit oder eine Zustimmung des Arbeitgebers vorliegen. Als Weiterbildungskosten gelten z.B. Kursgebühren, Fahrtkosten, Kopierkosten, Verpflegungskosten und Übernachtungskosten. Liegt die Weiterbildungsstätte nicht in der Arbeitsstätte des Arbeitnehmers, werden außerdem die Reisekosten übernommen.]]>

Weiterbildung

Weiterbildung- und Erwachsenbildung sind Bestandteile der Erziehungswissenschaft, die sowohl Theorien als auch praktische Konzepte für das Lernen von und mit Erwachsenen entwickelt. Weiterbildung zielt auf die Vertiefung, Erweiterung oder Erneuerung von Wissen eines Erwachsenen. Bei der Weiterbildung unterscheidet man zwischen der beruflichen Weiterbildung, der allgemeinen und politischen Weiterbildung sowie dem informellen und lebenslangen Lernen. Immer bedeutender wird auch die Weiterbildung über das Internet, das so genannte e-Learning. Die Formen der Weiterbildung unterscheiden sich. Weiterbildung kann in Seminaren, innerhalb oder außerhalb eines Unternehmens, computergestützt oder selbstständig stattfinden. Institutionen der bzw. Träger von Weiterbildung sind z.B. Volkshochschulen, Abendschulen, Akademien, Bildungszentren, private oder betriebliche Bildungseinrichtungen oder gewerkschaftliche oder kirchliche Institutionen. In einigen Fällen werden die Kosten für eine Weiterbildung übernommen. Handelt es sich z.B. um interne Weiterbildungen oder Fortbildungen in einem Unternehmen oder Betrieb, zahlt der Arbeitgeber in der Regel die Kosten. Auch externe Weiterbildungen werden häufig vom Arbeitgeber erstattet und sind dann steuerfrei. Bekommt ein Arbeitnehmer die Weiterbildungskosten nicht erstattet, können sie als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. In diesem Fall müssen dem Finanzamt eine Aufstellung aller Kosten sowie eine Begründung für die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme vorliegen. Fehlt eine detailliert Einzelaufzählung der Kosten, kommt die Werbungskostenpauschale zum Einsatz. Auskünfte über Weiterbildung, Informationen über das Angebot, die Bildungswege und die Fördermöglichkeiten geben kommunale Beratungsstellen, die Agentur für Arbeit oder die Industrie- und Handelskammern.]]>

Vermögensverwalter

Vermögensverwalter erbringen eine Finanzdienstleistung. Anders als Vermögensberater sind sie nicht nur beratend tätig, sondern führen auch eigenständige Anlageentscheidungen durch. Vermögensverwalter verwalten sowohl privates als auch institutionelles Vermögen im In- und Ausland. Das Vermögen setzt sich meist aus unterschiedlichen Anlagen zusammen, z.B. Aktien, Immobilien, Renten oder Liquidität. Ziel jeder Vermögensverwaltung ist die Optimierung des einzelnen Vermögensportfolios. Privatpersonen stehen Vermögensberater zumeist durch Geschäftsbanken zur Seite. Dieser pflegt und optimiert die Anlagen im Sinne des Geschäftskunden. Eine Gefahr besteht hier im Interessenkonflikt, da die Bank nicht nur mit den Finanzprodukten für den Kunden, sondern zugleich mit der Vermögensverwaltung verdient. Eine Lösung bieten in diesem Fall unabhängige Vermögensverwalter. Sehr vermögende Personen engagieren auch einen privaten Vermögensverwalter, wenn die Pflege des Vermögens zu kompliziert wird oder zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Auch Unternehmen beschäftigen Vermögensberater. Diese sollen das gebundene Geschäftsvermögen optimieren und dadurch einen wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb sichern. Dazu wird der Vermögensverwalter entweder mit dem gegebenen Kapital oder nur mit einem möglichsten geringen Anteil des Kapitals eine hohe Wertsteigerung zu erreichen versuchen. Neben diesen Aufgaben haben Vermögensverwalter auch eine Steuerpflicht gegenüber dem Finanzamt zu erfüllen, da sie dafür zu sorgen haben, dass Steuern, die sich aus den von ihnen verwalteten Mitteln ergeben, auch entrichtet werden.]]>

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist die korrekte Bezeichnung für den umgangssprachlichen Begriff Mehrwertsteuer. Die Umsatzsteuer besteuert den Austausch von Waren oder Dienstleistungen und gehört zu den Verbrauchersteuern. Weil die Umsatzsteuer durch den Austausch von Leistungen ausgelöst wird, ist die Umsatzsteuer zugleich auch eine Verkehrssteuer. Da diejenigen, die zur Steuer verpflichtet sind, nicht identisch sind mit denjenigen, die die Steuer zu entrichten haben, gilt die Umsatzsteuer als indirekte Steuer. Bei der Berechnung der Zahllast der Mehrwertsteuer wird der Nettoumsatz berücksichtigt. Zurzeit gilt in Deutschland eine Umsatzsteuer von 19 Prozent, der ermäßigte Steuersatz beträgt sieben Prozent. Im internationalen Vergleich unterscheidet sich die Höhe der Umsatzsteuer erheblich. In Europa beispielsweise liegt die niedrigste Umsatzsteuer bei 15 Prozent (z.B. in Luxemburg) und der maximale Steuersatz liegt bei 25 Prozent (z.B. in Ungarn, Dänemark und Schweden). Setzen Unternehmen die mit der Umsatzsteuer belasteten Waren und Leistungen für unternehmerische Zwecke ein, können sie die Umsatzsteuer beim Finanzamt als Vorsteuer geltend machen. Dadurch erstattet das Finanzamt dem Unternehmen die Umsatzsteuer zurück und der Unternehmensgewinn wird nicht mit der Umsatzsteuer belastet. Gleichzeitig müssen die Unternehmen allerdings eine Umsatzsteuer auf ihre Dienstleistungen oder Güter erheben und die von den Verbrauchern einbehaltenen Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Für die Steuerzahlungen muss ebenso wie für den Vorsteuerabzug eine jährliche, monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt eingereicht werden. Auch die Vorsteuer muss zeitlich entsprechend gezahlt werden. Selbstständige unterliegen ebenfalls der Umsatzsteuerpflicht. Die Umsatzsteuer muss in allen Rechnungen von Gewerbetreibenden angegeben werden. Es gibt zahlreiche Vor- und Nachteile der Mehrwertsteuer. Positiv ist, dass der Stadt durch sie relativ schnell und ohne großen Bürokratie-Aufwand Geld erhält. Andererseits richtet sich die Umsatzsteuer ausschließlich nach den Gütern und nicht nach den Verbrauchern. So kann, anders als z.B. mit der Einkommensteuer, kein sozialer Ausgleich geschaffen werden.]]>