Facharbeiter

Ein Arbeiter gilt als Facharbeiter, wenn er eine Lehre oder Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen hat. Die Ausbildung dauert in der Regel zwischen zwei und drei Jahren und vermittelt grundlegende theoretische und praktische Kenntnisse und Fertigkeiten eines Faches. Um eine optimale Verzahnung von Theorie und Praxis zu garantieren, findet die Ausbildung in den Betrieben sowie in der Berufsschule statt. Beendet wird die Ausbildung durch das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfung. Diese Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) abgenommen und durch eine Urkunde, den so genannten Facharbeiterbrief, beglaubigt. Anschließend ist eine weitere Qualifizierung zum Meister grundsätzlich möglich und erleichtert häufig einen beruflichen Aufstieg. Facharbeiter übernehmen anspruchsvolle Arbeiten vorwiegend in industriellen Branchen, wie der Metall– oder Pharmaindustrie. Verantwortungsvoll kontrollieren sie beispielsweise die Fertigungskosten sowie Termineinhaltung, betreuen die logistischen Abläufe der verwendeten Materialien und überwachen verschiedene Verfahrensweisen.]]>

Arbeiter

Arbeiter war frühere die Bezeichnung für eine Berufsgruppe von Menschen, die maßgeblich eine körperliche Tätigkeit ausüben. Der Begriff war als Gegensatz zum Angestellten geläufig.

Diese Trennung wurde 2005 jedoch abgeschafft. So sind Angestellte als auch Arbeiter heute gemeinsam in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert.

Unterschieden wird zwischen:

  • Ungelernten Arbeitern, die häufig besonders schwere körperliche Arbeit verrichten und oft geringer bezahlt werden und
  • Gelernten Arbeitern / Facharbeitern, die je nach Tätigkeit weisungsbefugt sind und besser bezahlt werden, als die ungelernten Arbeiter.
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F – Facharbeiter, Fahrtenbuch, Fahrtkosten, Ferienjob, Firmeninsolvenz, Firmenwagen – Gehalts-Lexikon

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