Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt ist die vom Kirchenmitglied veranlasste Beendigung der Kirchenmitgliedschaft. Ein Austritt muss, je nach Bundesland, entweder vor dem Amtsgericht oder dem Standesamt erklärt werden und ist ohne Angabe von Gründen gültig.
Einige Bundesländer erheben eine Austrittsgebühr, die allerdings umstritten und nicht in jedem Bundesland rechtens ist.
Als Folge des Kirchenaustritts darf der Staat keine Rechtfolgen mehr […]

