Versteuerndes Einkommen

Die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer und die Körperschaftssteuer ist das zu versteuernde Einkommen. Bei der Körperschaftssteuer bildet der Gewinn, der sich nach Abzug von Freibeträgen ergibt, das zu versteuernde Einkommen. Auch bei der Einkommenssteuer ist das Einkommen, welches der Steuerpflichtige im Kalenderjahr bezogen hat, Grundlage für die Errechnung der individuellen Steuerlast. Vom steuerlichen Einkommen werden ebenfalls Freibeträge und andere Abzüge vorgenommen, z.B. außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und Werbungskosten. Zu den Werbungskosten zählen z.B. Fahrtkosten zwischen Arbeits- und Wohnort, zu den Sonderausgaben zählen insbesondere Versicherungsbeiträge, z.B. für die Kranken- Pflege- und Unfallversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Auch Beiträge für freiwillige und private Versicherungen sind steuerlich absetzbar. Aus diesem Grund ist das zu versteuernde Einkommen nicht zu verwechseln mit dem Bruttogehalt. Im Gegenteil: Das zu versteuernde Einkommen ist deutlich niedriger. Auf Basis des zu versteuernden Einkommens wird der persönliche Steuersatz des Steuerpflichtigen berechnet. Dieser orientiert sich an der Höhe des individuellen Einkommens und endet bei einem maximalen Steuersatz von 45 Prozent, der so genannten Reichensteuer. ]]>

Steuersatz

Sieht ein Steuertarif einen Prozentsatz vor, handelt es sich um den Steuersatz. Beispiele sind die normale und ermäßigte Umsatzsteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Die normale Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer beträgt 19 Prozent, die ermäßigte sieben Prozent. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent. Im Gegensatz dazu unterliegt die Einkommenssteuer keinem einheitlichen Steuersatz, sondern wird individuell für jeden Arbeitnehmer ermittelt. Sie richtet sich nach der Höhe des Bruttoeinkommens, der Kinderanzahl und dem Familienstand. Freibeträge, Sonderausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben können steuerlich geltend gemacht werden und bestimmen ebenso die Höhe der individuellen Steuerlast. Der Grundfreibetrag und die Progressionsstufen sind Grundlage bei der Errechnung des Steuersatzes. Der Grundfreibetrag gilt bis zu einem Einkommen von 7.843 Euro. Erst wenn das Einkommen den Betrag von 7.843 Euro im Jahr überschreitet, unterliegt das Einkommen der Steuerpflicht. Liegt das Einkommen darunter, ist es von der Einkommenssteuer befreit. Einkünfte, die den Grundfreibetrag übersteigen, unterliegen der Steuerpflicht. Diese setzt sich aus Progressionsstufen zusammen. Dies bedeutet, dass sich die Steuerlast nach der Höhe des individuellen Bruttolohns richtet. Der niedrigste Steuersatz beträgt 15 Prozent, der höchste 45 Prozent. Dies ist der Spitzensteuersatz, der ab einem Einkommen von 250.400 Euro bei Ledigen und 500.800 Euro bei Verheirateten fällig wird. ]]>

Steuerrechner

Das deutsche Steuerrecht ist umfassend, es gibt die Einkommensteuer, die Erbschaftssteuer, die Körperschaftssteuer, die Lohnsteuer, die Kirchensteuer, die Umsatzsteuer, die Stromsteuer, die Gewerbesteuer und andere Steuerarten. Die Mehrheit der Arbeitnehmer muss regelmäßig eine Einkommensteuererklärung an das Finanzamt geben. Bei ihrer Erstellung können Steuerberater zur Hilfe gezogen werden. Um Informationen über Steuerabgaben zu erhalten, helfen auch Steuerrechner, die im Internet kostenlos zur Verfügung stehen. Entsprechende Internetseiten können über Suchmaschinen gefunden werden. Um z.B. die Einkommensteuer zu errechnen, kann eine Arbeitnehmerin die genannten Steuerrechner zu Rate ziehen. Dazu müssen verschiedene Angaben in den online zur Verfügung stehenden Rechner (Lohn- & Gehaltsrechner) eingegeben werden, u.a. die Höhe des Bruttoentgelts, Angaben über sonstige Einkünfte, eine evtl. Kirchenzugehörigkeit, die Anzahl der Kinder und die Anzahl der Kinderfreibeträge. Je nach Steuerrechner werden auch andere Informationen abgefragt. Nicht nur bei der Errechnung der Einkommenssteuer, sondern auch bei der Errechnung der Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer, bei der Errechnung Gewerbesteuer und bei Errechnung der Erbschaftssteuer sind Steuerrechner beliebt. Entsprechenden Funktionen finden sich auch in diesen Fällen kostenlos im Internet. ]]>