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Studentendarlehen oder Studienkredite werden für die Finanzierung des Lebensunterhalts und der Studienkosten während eines Studiums aufgenommen. In Deutschland gibt es Studentendarlehen seit 2005.
Sie werden von unterschiedlichen Banken und Kreditinstitutionen angeboten und unterscheiden sich zum Teil erheblich durch ihre Leistungen, Rückzahlungskonditionen und Zinsen, welche etwa zwischen fünf und zehn Prozent liegen. So ist ein Vergleich zwischen verschiedenen Darlehensanbietern unbedingt zu empfehlen.
Das Studentendarlehen umfasst in der Regel einen Betrag von 100 bis 700 Euro monatlich. Es gibt außerdem die Möglichkeit, einen Kredit aufzunehmen, der die Kreditsumme mit einem Mal ausgibt. Dann liegen die Beträge in der Regel zwischen 1.500 und 50.000 Euro. Rückzahlungen beginnen in den meisten Fällen erst, wenn das Studium abgeschlossen ist. Viele Darlehensverträge beinhalten außerdem eine Nichttilgungsphase, die die Zeit umfasst, bis der (ehemalige) Student oder die (ehemalige) Studentin berufstätig geworden sind und also ein regelmäßiges Einkommen beziehen. Die Rückzahlungskonditionen richten sich meistens nach der Kredithöhe. Die maximale Laufzeit eines Studentendarlehens beträgt 25 Jahre. In der Regel gibt es zudem die Bestimmung der kostenlosen Sondertilgung, d.h. dass der Kredit außerplanunmäßigen und sofort getilgt werden kann.
Studentendarlehen können unabhängig vom Einkommen der Eltern beantragt werden. Sie sind zudem mit Bafög und Bildungskrediten kombinierbar.
Normalerweise sind Studentendarlehen ohne Sicherheiten zu erhalten. Eine Voraussetzung ist in vielen Fällen jedoch, dass der Student das Grundstudium bereits absolviert hat. Außerdem wird häufig eine Bonitätsprüfung vorgenommen, d.h. es wird kontrolliert, ob ein Schufa-Eintrag vorliegt.
Nicht nur Deutsche, sondern auch Ausländerinnen mit einem ständigen Wohnsitz in Deutschland sowie Flüchtlinge können ein Studentendarlehen beantragen.
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Kindergeld ist eine staatliche Zahlung an die Erziehungsberechtigten eines Kindes. Es wird unabhängig vom Einkommen der Eltern, aber in Abhängigkeit von der Kinderzahl sowie des Alters eines Kindes gezahlt.
Für das erste und zweite Kind werden jeweils 164 Euro gezahlt, für das dritte Kind 170 Euro und ab dem vierten Kind 190 Euro. Dabei werden nicht nur leibliche Kinder, sondern ebenfalls Stiefkinder, Pflegekinder oder Enkelkinder berücksichtig. Das Kindergeld muss schriftlich bei der Familienkasse beantragt werden. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht von der Geburt des Kindes bis zum Alter von 18 Jahren, absolviert das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium, wird das Kindergeld jedoch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gezahlt.
Macht das Kind ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder leistet es einen anderen Dienst im Ausland (freiwilligen Zivildienst im Ausland) wird das Kindergeld ebenfalls weitergezahlt, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Betrag von 7.834 Euro (2009) bzw. 8004 Euro (2010) nicht übersteigen. Gleiches gilt für den Au-Pair-Dienst eines Kindes, wenn dieser Aufenthalt mit einer Berufsausbildung vergleichbar ist – dies ist der Fall, wenn der Sohn oder die Tochter einen Sprachkurs besucht, der mindestens 10 Stunden in der Woche umfasst.
Bei einer Scheidung steht das Kindergeld dem Elternteil zu, welches das Kind aufgenommen hat. Teilen sich die Eltern die Unterbringung des Kindes, erhält das Elternteil die Zahlung, welches schon vor der Scheidung das Kindergeld ausgezahlt bekam.
Auch Deutsche, die im Ausland leben, können Kindergeld beantragen, wenn sie in Deutschland einkommenssteuerpflichtig sind. Sind sie das nicht, gilt das Kindergeldrecht des Beschäftigungsstaates (durch bilaterale Abkommen bildet die Schweiz hier eine Ausnahme). Nicht-EU-Bürger, die in Deutschland leben, können dann Kindergeld beantragen, wenn sie im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer bestimmten Form einer Aufenthaltserlaubnis sind.
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Kinderfreibeträge können insbesondere von Eltern mit hohem Einkommen als Alternative zum Kindergeld in Anspruch genommen werden. Nähere Informationen hierzu finden sich unter dem Begriff „Kinderfreibetrag“.
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Bei der Veranlagung zur Einkommenssteuer steht jedem Steuerpflichtigen mit Kind ein Kinderfreibetrag zu. Ab 2009 beträgt der Kinderfreibetrag für jedes Elternteil 1.932 Euro, dazu gibt es für jedes Kind einen Betrag von 2.160 Euro für den Ausbildungs- Betreuungs- und Ausbildungsbedarf.
Normalerweise wird die steuerliche Entlastung eines Einkommens für die Aufwendung des Unterhalts eines Kindes in Deutschland über das Kindergeld bewirkt. Der Kinderfreibetrag wird dann wirksam, wenn er sich bei der Ermittlung des zu versteuerndes Einkommens als günstiger erweist. Ob das Kindergeld oder Kinderfreibetrag zum Zuge kommt, basiert auf den Angaben in der Steuererklärung unter der „Anlage Kind“, die für jedes Kind einzeln auszufüllen sind.
Während des laufenden Jahres wird das Kindergeld gezahlt. Bei der Einkommenssteuerberechnung kontrolliert das Finanzamt dann automatisch, ob sich für den Steuerzahler das Kindergeld tatsächlich als günstiger erweist oder doch der Kinderfreibetrag. Dazu unternimmt das Finanzamt eine Vergleichsrechnung: Erweist sich das Kindergeld als höher als die Steuerentlastung aus dem Abzug der Freibeträge, bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen. Dies trifft auf die große Mehrheit der Fälle zu. Führt allerdings der Abzug des Freibetrags zu einer höheren Entlastung als das Kindergeld, wird der Kinderfreibetrag vom Einkommen abgezogen. Zu der fälligen Steuer wird außerdem das Kindergeld hinzugerechnet. Der Kinderfreibetrag rechnet sich insbesondere für Eltern mit höherem Einkommen, ab etwa 62.000 Euro. Anders als das Kindergeld, das an ein Elternteil geht, teilen sich die Eltern den Kinderfreibetrag.
Im Gegensatz zur Einkommenssteuer wird bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer in jedem Fall der Kinderfreibetrag berücksichtigt. Nicht berücksichtigt wird er bei der Ermittlung der Lohnsteuer.
Der Kinderfreibetrag wird auch für Kinder gewährt, die nicht in Deutschland, sondern im Ausland leben. Rechnungsgrundlage ist hier eine Ländergruppeneinteilung, die die Verhältnisse im entsprechenden Staat widerspiegelt.