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Studentenkredit

Studentenkredit und Studentendarlehen sind synonyme Begriffe. Studentenkredite werden heute von einer Reihe von staatlichen und privatwirtschaftlichen Banken angeboten.

Manche Hochschulen haben außerdem spezifische Programme, über die das Studentenwerk der jeweiligen Universität Auskunft geben kann. Zweck der Studentenkredite ist die Finanzierung des Studiums einschließlich der Studiengebühren unabhängig vom Einkommen der Eltern. Meist kann der Studentenkredit auch mit anderen Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. Bildungsfonds oder BAföG, kombiniert werden.

Entsprechend der Vielzahl an Anbietern unterscheiden sich die Kreditkonditionen. Manche Banken gewähren den Kredit nur für das Erststudium oder konsekutive Aufbaustudiengänge, andere wiederum speziell für ein Masterstudium oder eine Promotion. Daneben gibt es regional begrenzte Studentenkredit Angebote. Nahezu alle Banken vergeben Kredite nur bis zu einem gewissen Alter und zeitlich begrenzt. Die Rückzahlungen werden meist einige Zeit nach dem Studium fällig, nach der so genannten Ruhephase, und können auch bei Arbeitslosigkeit, finanziellen Engpässen oder sogar einer Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall nur schwer gestundet oder in reduzierten Raten beglichen werden.

Anders als bei üblichen Krediten wird der Studentenkredit nicht als einmalige Zahlung gewährt, sondern, ähnlich wie das BAföG, monatlich ausgezahlt, so dass Lebenshaltungskosten und/oder Studiengebühren finanziert werden können. Zurückgezahlt wird der Kredit durch Tilgung und Zinsen. Ein Studentenkredit teilt sich immer in drei Phasen: Die Phase der Auszahlung, die Karenzphase (Ruhephase) und die Phase der Rückzahlung des Kredits.

Studienkredite vergleichen

Da mittlerweile zahlreiche Kreditinstitute Studienkredite anbieten, lohnt sich ein Vergleich. Die Angebote unterscheiden sich insbesondere durch die Höhe des Kredits und die Höhe des Zinssatzes sowie die Aus- und Rückzahlungsbedingungen. Die Höhe der monatlichen Zahlungen liegt, je nach Kreditinstitut, zwischen 200 Euro und 1.000 Euro. Bei den Zinssätzen sollte beachtet werden, ob es sich um einen festen oder einen variablen Zinssatz handelt, ob es eine Zinsobergrenze gibt und ob bei der Rückzahlung ein effektiver oder nominaler Zinssatz zum Tragen kommt. Nahezu alle Kreditinstitute bieten bei der Rückzahlung auch eine Sondertilgung an, die eine vom Vertrag abweichende Leistungsrate meint und auch die Soforttilgung des Kredits mit einschließt. Doch nicht nur die Kosten, sondern auch die Leistungen sollten bei der Studienkreditauswahl eine Rolle spielen. Planen StudentInnen z.B. ein Auslandsemester muss der Kredit entsprechend ausgerichtet sein, um die damit verbundenen Kosten ebenfalls zu tragen. Zu beachten sind zudem mögliche Zusatzkosten. Diese ergeben sich unter Umständen bei der Vermittlung von Studentenkredite durch die jeweiligen Vertriebspartner und werden mit der Rückzahlung des Gesamtkredits fällig.

Infos zu Studienkredite

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Steuer-Oasen

Länder, die keine oder nur geringe Steuern auf Einkommen und Vermögen erheben, gelten als Steuer-Oasen. Diese Länder locken ausländisches Kapital nicht nur durch den niedrigen oder nicht-existenten Steuersatz, sondern ebenfalls durch eine liberale Wirtschaftspolitik und das gut gehütete Bankgeheimnis an.

Das Ziel der Nutzung einer Steuer-Oase ist es, möglichst keine oder nur geringere Steuern auf Einkommen und Vermögen, was in Ländern mit einem normalen oder hohen Steuersatz erzielt wird, zu zahlen. Privatpersonen können Steuer-Oase nutzen, indem sie ihren Wohnsitz in das entsprechende Land verlagern. Auch Unternehmen können Steuer-Oasen nutzen, z.B. wenn sie eine Tochterfirma im Land mit niedrigem Steuersatz gründen oder Investitionen in Hochsteuerländern mit Krediten aus Töchterunternehmen im Niedrigsteuerland finanzieren.

Darüber, welches Land als Steuer-Oase gilt, gibt es kein einheitliche Meinung.
Neben anderen Ländern werden aber die folgenden in vielen Quellen genannt:
Andorra, Anguilla, Antigua und Barbuda, Bahamas, Bahrein, Bolivien, Cookinseln, Dubai, Honkong, Irland, Jordanien, Liberia, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Panama, Schweiz, St. Lucia, Tonga, Vanuatu, Zypern.

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Steuerklassenwechsel

Verheiratete können ihre Steuerklasse wechseln. Sie können sich für die Lohnsteuerklassenkombination entscheiden, die für sie die steuergünstigste ist.

Haben beide Eheleute die Steuerklasse vier, verdienen sie in der Regel gleich viel und haben daher auch in etwa die gleichen Abzüge vom Einkommen. Verdient ein Ehepartner mehr als der andere, rentiert sich die Kombination aus Steuerklasse drei und fünf. Bei der Steuerklasse drei sind beide Freibeträge gültig, so dass ein steuerlicher Vorteil für den Partner entsteht, der mehr verdient bzw. Alleinverdiener der Familie ist. Wird die Kombination aus Lohnsteuerklasse drei und fünf gewählt, sind die Ehepartner verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Nach der Prüfung durch das Finanzamt erhalten sie unter Umständen Steuern zurück oder müssen Nachzahlungen leisten.

Um auszurechnen, ob und wie sich ein Steuerklassenwechsel rentiert, kann mithilfe von Lohnrechnern das Nettogehalt bzw. der Nettolohn mit einer neuen Steuerklasse ausgerechnet werden. Außerdem hilft hier der Steuerberater weiter.

Steuerklassenwechsel können immer bis zu 30. November bei der zuständigen Gemeinde vorgenommen werden.

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Steuerklasse

Um die Einkommenssteuer eines Arbeitnehmers zu erheben, wird er oder sie in eine Steuerklasse eingeteilt. Zwar muss jeder Arbeitnehmer Steuern auf sein Einkommen zahlen, allerdings variiert die Höhe der Steuern z.B. nach Familienstatus, Kinderanzahl oder Einkommensart. Zudem gelten bestimmte Freibeträge.

Im Laufe des Jahres zahlt jeder Arbeitnehmer Steuern in Form der Steuervorauszahlung, diese werden direkt vom Bruttolohn abgezogen. Auf Grundlage der jährlich einzureichenden Steuererklärung ermittelt das Finanzamt, ob der Steuerpflichtige ausreichend Steuern gezahlt, zu viel oder zu wenig entrichtet hat. Im ersten Fall erstattet das Finanzamt die zu viel gezahlten Beiträge, im zweiten Fall muss der Steuerzahler nachzahlen.

Der Lohnsteuerabzug, der Solidaritätszuschlag und die evtl. zu zahlende Kirchensteuer, die alle monatlich auf den Bruttolohn erhoben werden, sind abhängig von der auf der Lohnsteuer eingetragenen Steuerklasse. In Deutschland gibt es insgesamt sechs verschiedene Lohnsteuerklassen. In die erste Steuerklasse fallen alle Ledigen ohne Kinder. Außerdem werden diejenigen, über die beim Finanzamt keine Informationen über die Steuerklassen vorliegen, nach der ersten Lohnsteuerklasse besteuert. In die zweite Steuerklasse fallen Ledige mit Kindern, in die dritte wird ein verheirateter Arbeitnehmer, der Alleinverdiener ist, eingeteilt.

Die vierte Steuerklasse gilt für verheiratete Doppelverdiener und die fünfte für Verheiratete mit Nebendienst. In der sechsten Steuerklasse werden Steuerpflichtige geführt, die neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit zusätzlich einem Nebenverdienst nachgehen, der die 400-Euro-Grenze übersteigt. Ehepartner können sich für eine Lohnsteuerklassenkombination entscheiden, um die für sie günstigste Steuerklasse wirksam zu machen. Informationen über die Steuerklassen finden sich auch unter dem Stichwort Lohnsteuerklassen.



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