Rendite

Rendite steht für das Verhältnis der Auszahlung zu den Einzahlungen von Geld und Kapital. Renditen werden meistens in Prozentzahlen angegeben. Die bekannteste Rendite ist der Zinssatz. Alternativ dazu kann mit dem Begriff Rendite auch das Folgende gemeint sein: Der jährliche Gesamtertrag einer Kapitalanlage, die Beschreibung, wie sich ein angelegter Geldbetrag entwickelt hat oder der Gesamterfolg einer Kapitalanlage gemessen als Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Es gibt sehr verschiedene Formen der Rendite, z.B. lassen sich Renditen aus Wertpapieren, Renditen aus Anleihen, aus Dividenden und Renditen aus Geldanlagen unterscheiden. Generell gilt, dass mit der Aussicht auf eine höhere Rendite auch das Risiko steigt. Um das zu umgehen kann z.B. in Fonds investiert werden, deren Wertpapiere immer so umgeschichtet werden, dass nur ein sehr geringes Risiko besteht und trotzdem eine hohe Rendite angestrebt wird. ]]>

Immobilienfonds

Immobilienfonds investieren in Immobilien. Anleger legen ihr Geld also in z.B. in Einzelobjekte oder Bürokomplexe an. Erträge werden dabei in erster Linie durch Vermietung oder Verkäufe erzielt. Als Kapitalanlagen unterliegen Einnahmen aus Immobilien, d.h. Mieteinnahmen, Zinsen und Dividenden, der Abgeltungssteuer und werden direkt von den Kreditinstituten an das Finanzamt abgeführt. In der Regel wird das erzielte Kapital mit 25 Prozent steuerlich belastet. Allerdings kann die Kapitalertragssteuer durch eine Freistellungsauftrag oder einen Nichtveranlagungsbescheid beim Kreditinstitut abgewendet werden. Da Immobilienfonds nicht zu den steuerbegünstigten Vermögensbeteiligungen zählen, kann der Arbeitnehmer durch Immobilienfonds keine vermögenswirksamen Leistungen oder Sparzulagen erhalten. Es wird zwischen geschlossenen und offenen Immobilienfonds unterschieden. Geschlossene Immobilienfonds investieren in der Regel in ein Objekt. Anleger beteiligen sich durch ihre Zahlung an einer Immobilie. Ist das notwendige Kaptal zusammen, wird der Fonds geschlossen. Ziel ist es, den erwirtschafteten Betrag höher ausfallen zu lassen als die Investition. Der vereinbarte Vertrag ist abhängig von der Nutzung des Objekts und verläuft zumeist über einen längeren Zeitraum. Eine frühzeitige Rückgabe durch den Anleger ist nur schwer möglich. Offene Immobilienfonds investieren normalerweise mit mehreren Anteilseignern in mehrere Objekte. Auch hier erwerben Anleger Anteile an Immobilien und erwirtschaften Erträge, z.B. aus Mieteinnahmen. Im Gegensatz zum geschlossenen Immobilienfond kann allerdings jeder Anleger jederzeit einzahlen und wieder entnehmen. ]]>

Freistellungsauftrag

Freistellungsauftrag – Privatkunden, die ihr Geld auf dem Kapitalmarkt anlegen und beispielweise von Zinsen, dem Verkauf von Wertpapieren, Gewinnen aus Aktienfonds oder Dividenden profitieren, müssen Abgaben auf die Kapitaleinkünfte entrichten. Dies ist seit dem 01.01.2009 über die Abgeltungssteuer gesetzlich geregelt. Als so genannte Quellensteuer leitet das Kreditinstitut die Abgaben direkt an das Finanzamt weiter. Bis zur Höhe des Sparerfreibetrags kann sich der Anleger diese Beträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurück erstatten. Dies kann umgangen werden, indem der Steuerpflichtige sein Kreditinstitut anweist, anfallende Zinseinnahmen von der Abgeltungssteuer freizustellen. In diesem Zusammenhang spricht man vom Freistellungsauftrag für Kapitalerträge, kurz FSA. So bleiben die Zinseinkünfte bzw. Kapitalerträge, die unter dem Sparerpauschalbetrag liegen, steuerfrei. Der Sparerfreibetrag richtet sich nach dem Familienstand und liegt für Ledige bei 801 Euro und für zusammen veranlagte Ehegatten bei 1602 Euro. Wenn der Anleger an verschiedenen Kreditinstituten einen Freistellungsauftrag erteilt hat, muss er auf die korrekte Aufteilung achten. Auch durch seine Unterschrift versichert er, dass der Höchstbetrag in der Summe der einzelnen Aufträge nicht überschritten wird. ]]>

Einkünfte

Einkünfte sind nicht gleichbedeutend mit Einnahmen. Einkünfte bezeichnen vielmehr Einnahmen, die bleiben, wenn man die Ausgaben abzieht. Einkünfte ergeben sich sowohl aus dem eigentlichen Arbeitsverhältnis als auch aus Nebentätigkeiten, etwa freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeiten. In jedem Fall müssen alle Einkünfte bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden, andernfalls drohen strafrechtliche Konsequenzen. Die Sorge, durch die Angaben von Nebentätigkeiten auch automatisch höhere Steuern zahlen zu müssen, trifft nicht unbedingt zu. Im Gegenteil: Das steuerpflichtige Gesamteinkommen kann sogar reduziert werden, nämlich dann, wenn bestimmte Aufwendungen vom Gesamteinkommen abgezogen werden. Aufwendungen können z.B. eine Büroausstattung oder Internet- und Telefonkosten sein und damit beim Finanzamt geltend gemacht werden. Steuerpflichtige Einkünfte setzen sich nicht nur aus Haupt- und Nebentätigkeiten zusammen, sondern ebenfalls durch Miet- und Pachteinnahmen, durch Gewerbebetriebe, durch Land- und Forstwirtschaft , durch Zinsen auf Sparbeträge und Dividenden, durch Kapitalvermögen, durch Spekulations- und Veräußerungsgewinne. Im Einkommenssteuergesetz wird zwischen Gewinneinkünften und Überschusseinkünften unterschieden. Während der Gewinn bei Gewinneinkünften durch Betriebsvermögensvergleich oder durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt wird, ergeben sich Überschusseinkünfte durch Abzug von Werbungskosten von den Einnahmen. Das Einkommenssteuergesetz regelt auch außerordentliche Einkünfte, die besonders besteuert werden bzw. bis zu einem gewissen Betrag von der Steuer befreit sind. Hierzu zählen z.B. Entschädigungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten oder Geldgeschenke innerhalb der Familie. ]]>

Dividende

Eine Dividende ist der Gewinnanteil an einer Aktie, der an den Aktionär ausgezahlt wird. Als Aktionär wird der Eigentümer einer Aktie bezeichnet. Die Höhe der Dividende und somit der Gewinnbeteiligung ist abhängig von dem Erfolg des Unternehmens.

Die Hauptversammlung beschließt die Höhe des verteilbaren Gewinns. Dabei bewertet sie die Ertragskraft, die Konjunkturlage sowie die allgemeine Dividendenpolitik des Unternehmens. Grundlage für die Berechnung des Bilanzgewinns ist die Ermittlung des Jahresüberschusses nach Abzug der gesetzlichen und betrieblichen Rücklagen.

Auf diese Weise sollen neue Investitionen finanziert und der Gewinn des Unternehmens langfristig gesteigert werden. Deshalb wird bei der jährlichen Ausschüttung nicht der gesamte Gewinn ausgezahlt. Zur Berechnung der Höhe der Dividende muss ebenfalls die Anzahl der Aktien berücksichtigt werden, die von dem Gewinn profitieren.

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