Steuerrechner

Das deutsche Steuerrecht ist umfassend, es gibt die Einkommensteuer, die Erbschaftssteuer, die Körperschaftssteuer, die Lohnsteuer, die Kirchensteuer, die Umsatzsteuer, die Stromsteuer, die Gewerbesteuer und andere Steuerarten. Die Mehrheit der Arbeitnehmer muss regelmäßig eine Einkommensteuererklärung an das Finanzamt geben. Bei ihrer Erstellung können Steuerberater zur Hilfe gezogen werden. Um Informationen über Steuerabgaben zu erhalten, helfen auch Steuerrechner, die im Internet kostenlos zur Verfügung stehen. Entsprechende Internetseiten können über Suchmaschinen gefunden werden. Um z.B. die Einkommensteuer zu errechnen, kann eine Arbeitnehmerin die genannten Steuerrechner zu Rate ziehen. Dazu müssen verschiedene Angaben in den online zur Verfügung stehenden Rechner (Lohn- & Gehaltsrechner) eingegeben werden, u.a. die Höhe des Bruttoentgelts, Angaben über sonstige Einkünfte, eine evtl. Kirchenzugehörigkeit, die Anzahl der Kinder und die Anzahl der Kinderfreibeträge. Je nach Steuerrechner werden auch andere Informationen abgefragt. Nicht nur bei der Errechnung der Einkommenssteuer, sondern auch bei der Errechnung der Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer, bei der Errechnung Gewerbesteuer und bei Errechnung der Erbschaftssteuer sind Steuerrechner beliebt. Entsprechenden Funktionen finden sich auch in diesen Fällen kostenlos im Internet. ]]>

Steuerfreibetrag

Das deutsche Steuersystem sieht Steuerfreibeträge vor. Diese Steuerfreibeträge werden aus sozialen Gründen gewährt und weil sie das Steuersystem vereinfachen.Steuerfreibeträge richten sich an einem bestimmten Betrag bzw. einer bestimmten Grenze aus. Wird der Freibetrag überschritten, bedeutet das nicht, alle Einnahmen zu versteuern, sondern die Versteuerung bezieht sich auf den Teil, der den Freibetrag überschreitet. Ein wichtiger Steuerfreibetrag bezieht sich auf die Einkommenssteuer. Hier gibt es den Grundfreibetrag und den Sparer-Pauscherbetrag. Dieser bedeutet, dass Kapitalerträge erst dann besteuert werden, wenn sie einen Betrag von 801 Euro übersteigen. Der Grundfreibetrag bezeichnet den Betrag, bis zu dem keine Steuer erhoben wird. 2009 beträgt der Grundfreibetrag 7.843 Euro und ist Teil des Einkommenstarifs. Es gibt verschiedene Formen des Freibetrags, u.a. den Kinderfreibetrag, den Alleinerziehendenentlastungsbetrag, den Ausbildungsbetrag, den Freibetrag für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, den Rabattfreibetrag oder den Versorgungsfreibetrag. Wird ein Freibetrag vom Finanzamt anerkannt, wird er auf der Lohnsteuerkarte eingetragen und beim Bruttoentgelt des Arbeitsnehmers berücksichtigt. Dadurch erhöht sich der Nettolohn bzw. das Nettogehalt. Auch bei der Erbschaftssteuer können Steuerfreibeträge geltend gemacht werden. Hier gelten sachliche und persönliche Freibeträge. Sachliche Freibeträge gelten u.a. bei Hausrat. Bis zu einem Wert von 41.000 Euro ist Hausrat steuerfrei. Persönliche Freibeträge sind u.a. der Steuerfreibetrag von Ehepartnern und Lebenspartners bis zu 500.000 Euro, für Kinder 400.00 Euro, für Eltern und Großeltern 100.00 Euro. Unternehmen können ebenfalls Freibeträge geltend machen, bis zu einem Betrag von 225.000 Euro. Auch bei anderen Steuerarten gelten Freibeträge, z.B. bei der Gewerbesteuer. Eine Steuer auf Gewerbe wird erst erhoben, wenn der Gewerbeertrag 24.500 Euro übersteigt. ]]>

Sonderzahlungen

Sonderzahlungen sind z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Sie werden mit der Gehaltsabrechnung ausgewiesen. Sie erhöhen in dem Monat, in dem sie ausgezahlt werden, den Bruttolohn des Arbeitnehmers. Da Sonderausgaben zu versteuern sind, erhöht sich durch das gestiegene Bruttoentgelt auch der Steuersatz des Arbeitnehmers. Mit der jährlich einzureichenden Einkommensteuererklärung können nicht nur die Finanzämter, sondern auch die Arbeitnehmer selber einen Überblick darüber bekommen, ob die im Laufe des Jahres entrichteten Steuern zu hoch waren. Ist dies der Fall, erstattet das Finanzamt den Differenzbetrag zurück. Natürlich können auch zu wenig Steuern gezahlt worden sein, dann sind Nachzahlungen des Steuerpflichtigen an das Finanzamt notwendig.]]>

Gehaltsplaner

Mit Hilfe von Gehaltsplaner kann das Nettogehalt bzw. der Nettolohn ausgerechnet werden. Sie sind auch unter der Bezeichnung Nettorechner bekannt. Steuern und Sozialversicherungsabgaben verringern das Bruttoentgelt. Durch Eingaben des Bruttolohns, der Lohnsteuerklasse, der Krankenversicherungsbeiträge und der Abgaben für Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung kann der Gehaltsrechner das Nettoentgelt errechnen. Zudem kann der Arbeitnehmer durch den Gehaltsplaner sein Gehalt bzw. Lohn mit dem Entgelt anderer Branchen vergleichen. Der Gehaltsrechner ist außerdem sehr nützlich vor Gehaltsverhandlungen, da er ausrechnen kann, wie hoch das Bruttogehalt ausfallen muss, um das gewünschte Nettogehalt zu bekommen. Gehaltrechner sind kostenlos im Internet verfügbar. ]]>