Steuersatz

Sieht ein Steuertarif einen Prozentsatz vor, handelt es sich um den Steuersatz. Beispiele sind die normale und ermäßigte Umsatzsteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Die normale Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer beträgt 19 Prozent, die ermäßigte sieben Prozent. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent. Im Gegensatz dazu unterliegt die Einkommenssteuer keinem einheitlichen Steuersatz, sondern wird individuell für jeden Arbeitnehmer ermittelt. Sie richtet sich nach der Höhe des Bruttoeinkommens, der Kinderanzahl und dem Familienstand. Freibeträge, Sonderausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben können steuerlich geltend gemacht werden und bestimmen ebenso die Höhe der individuellen Steuerlast. Der Grundfreibetrag und die Progressionsstufen sind Grundlage bei der Errechnung des Steuersatzes. Der Grundfreibetrag gilt bis zu einem Einkommen von 7.843 Euro. Erst wenn das Einkommen den Betrag von 7.843 Euro im Jahr überschreitet, unterliegt das Einkommen der Steuerpflicht. Liegt das Einkommen darunter, ist es von der Einkommenssteuer befreit. Einkünfte, die den Grundfreibetrag übersteigen, unterliegen der Steuerpflicht. Diese setzt sich aus Progressionsstufen zusammen. Dies bedeutet, dass sich die Steuerlast nach der Höhe des individuellen Bruttolohns richtet. Der niedrigste Steuersatz beträgt 15 Prozent, der höchste 45 Prozent. Dies ist der Spitzensteuersatz, der ab einem Einkommen von 250.400 Euro bei Ledigen und 500.800 Euro bei Verheirateten fällig wird. ]]>

Maximaler Steuersatz

Muss ein Steuerzahler 45 Prozent seines Bruttoeinkommens an das Finanzamt abführen, spricht man vom maximalen Steuersatz. Damit entspricht der maximale Steuersatz dem Einkommenssteuertarif IV. Der maximale Steuersatz gilt seit 2007 und wird auch als Reichensteuer bezeichnet.

 

Insgesamt gibt es in Deutschland vier Einkommenstarifzonen.

  • Die erste ist die so genannte Nullzone: Ist das zu versteuernde Einkommen nicht höher als 7.834 Euro (ab 2010: 8.004 Euro) gilt der Grundfreibetrag und es fällt keine Einkommensteuer an.
  • Übersteigt das Einkommen die Grenze der ersten Tarifzone, tritt die zweite in Kraft. Hier gilt ein Grenzsteuersatz von 14 Prozent und steigt ab einem Einkommen von 13.140 Euro auf 24 Prozent an.
  • Die dritte Steuertarifzone gilt ab einem Einkommen von 52.552 Euro. Hier tritt ein konstanter Steuersatz von 42 Prozent in Kraft, d.h. von jedem verdienten Euro werden 0,42 Cent einbehalten.
  • Die vierte und letzte Steuertarifgruppe beinhaltet den maximalen Steuersatz. Er gilt ab einem steuerpflichtigen Einkommen von 250.401 Euro für Ledige bzw. 500.802 Euro für Verheiratete.
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Lohnsteuerrechner

Der Lohnsteuerrechner rechnet die Steuern aus, die vom Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers abgezogen werden. Das bedeutet, die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag werden vom Bruttolohn bzw. Bruttogehalt abgezogen. Auch Freibeträge oder Sonderbezüge können vom Lohnsteuerrechner berücksichtigt werden, so dass errechnet werden kann, wie hoch die an das Finanzamt entrichtete Lohnsteuer ausfällt. TIPP: Rechnen Sie Ihren Lohn mit unserem Lohnrechner aus! Weitere Lohnrechner sind unentgeltlich im Internet zu finden und zu benutzen. ]]>

Durchschnitt Bruttolohn

Viele Arbeitnehmer möchten gerne wissen, ob das Gehalt, das sie verdienen, im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern ihrer Branche angemessen ist. Der durchschnittliche Bruttolohn ist besonders in persönlichen Gehaltsverhandlungen ein beliebter Anhaltspunkt.

Während sich das Durchschnittsgehalt auf alle Arbeitsnehmer bundesweit bezieht, gilt es als wenig genau, so dass präzisere Informationen erforderlich sind. Der kostenlose Gehaltsvergleich von Gehalt-Tipps.de bietet so einen Service an. Zu beachten ist, dass die Grundlage der Berechnung in jedem Fall der Bruttolohn ist. Dies ist so wichtig, da der Nettolohn auf Grund unterschiedlicher persönlicher Lebensumstände, wie Steuerklasse, Anzahl der Kinder, Religionsangehörigkeit usw. trotz gleichen Bruttolohns variieren kann und deshalb keinen sichereren Vergleichsmaßstab bietet.

Unterschiede des durchschnittlichen Bruttoeinkommens in einem Berufsfeld oder einer Branche sind häufig abhängig vom Alter sowie vom Geschlecht des Arbeitnehmers. Es ist auffällig, dass Männer trotz gleicher Arbeit ein höheres Gehalt beziehen. Besonders deutlich werden die bundesweiten Einkommensunterschiede unter Berücksichtigung der regionalen Herkunft. Das Ost-West-Gefälle besteht weiterhin, so dass das Einkommen eines Arbeitnehmers aus den Neuen Bundesländern teilweise bis zu 30% geringer ausfällt, als das seines Kollegen in den Alten Bundesländern.

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Bruttogehalt

Als Bruttolohn wird das Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit vor Abzug aller Steuern und Abgaben bezeichnet.

Die Summe, die dem Arbeitnehmer nach Abzug dieser Posten monatlich zur Verfügung steht, wird als Nettogehalt bezeichnet. Es gilt, dass in der Regel etwa 40% vom Bruttogehalt abgezogen werden. Abweichungen ergeben sich auf Grund von individuellen Faktoren. Dazu zählen der Familienstand des Arbeitnehmers, Anzahl der Kinder, eingetragene Steuerklasse, anfallende Kirchensteuer usw.

In Gehaltsverhandlungen und Gesprächen über Lohnerhöhungen ist immer das Bruttogehalt Gegenstand der Diskussion. Dies ist wichtig zu verstehen, da der Nettolohn trotz gleichen Bruttoeinkommens je nach persönlicher Situation von Arbeitnehmer zu Arbeitnehmer unterschiedlich ausfallen kann. Um einen Überblick über die voraussichtlichen Abzüge zu erhalten, empfiehlt es sich, den kostenlosen und völlig anonymen Brutto-Netto-Rechner, der von Gehalt-Tipps zur Verfügung gestellt wird, zu nutzen.

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