Vergütung

Mit Vergütung wird das Arbeitsentgelt für Beschäftigte im öffentlichen Dienst bezeichnet. Während dieser Begriff im öffentlichen Dienst verwendet wird, heißt Vergütung im Handelsrecht Provision, im Dienstvertragsrecht wird von Honorar und im Kunstbereich oft von Tantiemen gesprochen. Grundlage des Verdienstes im öffentlichen Dienst ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dieser hat den Bundesangestelltentarif (BAT) im Jahr 2005 abgelöst und bezeichnet eine Reihe von Tarifverträgen für Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung. Umgangssprachlich kann Vergütung allerdings auch als allgemeines Arbeitsentgelt verstanden werden. Bei der Höhe der Vergütung spielen die Branche, die Ausbildung des Arbeitnehmers, seine Qualifikationen und seine Berufserfahrung eine wesentliche Rolle. Grundlage der Vereinbarung über die Vergütung ist der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossene Arbeitsvertrag. Gilt ein Tarifvertrag, darf die darin vereinbarte Vergütung nicht unter-, sondern lediglich überschritten werden. Alle Tarifabschlüsse werden im Tarifregister festgehalten und können eingesehen werden. Dadurch ist ein Vergleich zwischen unterschiedlichen Tarifabschlüssen möglich. Die Vergütung bezieht sich zumeist auf das Bruttogehalt. Das bedeutet, dass von diesem Betrag Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden und schließlich das Nettogehalt des Arbeitnehmers als tatsächlich zur Verfügung stehender Verdienst übrig bleibt.]]>

Studentendarlehen

Studentendarlehen oder Studienkredite werden für die Finanzierung des Lebensunterhalts und der Studienkosten während eines Studiums aufgenommen. In Deutschland gibt es Studentendarlehen seit 2005. Sie werden von unterschiedlichen Banken und Kreditinstitutionen angeboten und unterscheiden sich zum Teil erheblich durch ihre Leistungen, Rückzahlungskonditionen und Zinsen, welche etwa zwischen fünf und zehn Prozent liegen. So ist ein Vergleich zwischen verschiedenen Darlehensanbietern unbedingt zu empfehlen. Das Studentendarlehen umfasst in der Regel einen Betrag von 100 bis 700 Euro monatlich. Es gibt außerdem die Möglichkeit, einen Kredit aufzunehmen, der die Kreditsumme mit einem Mal ausgibt. Dann liegen die Beträge in der Regel zwischen 1.500 und 50.000 Euro. Rückzahlungen beginnen in den meisten Fällen erst, wenn das Studium abgeschlossen ist. Viele Darlehensverträge beinhalten außerdem eine Nichttilgungsphase, die die Zeit umfasst, bis der (ehemalige) Student oder die (ehemalige) Studentin berufstätig geworden sind und also ein regelmäßiges Einkommen beziehen. Die Rückzahlungskonditionen richten sich meistens nach der Kredithöhe. Die maximale Laufzeit eines Studentendarlehens beträgt 25 Jahre. In der Regel gibt es zudem die Bestimmung der kostenlosen Sondertilgung, d.h. dass der Kredit außerplanunmäßigen und sofort getilgt werden kann. Studentendarlehen können unabhängig vom Einkommen der Eltern beantragt werden. Sie sind zudem mit Bafög und Bildungskrediten kombinierbar. Normalerweise sind Studentendarlehen ohne Sicherheiten zu erhalten. Eine Voraussetzung ist in vielen Fällen jedoch, dass der Student das Grundstudium bereits absolviert hat. Außerdem wird häufig eine Bonitätsprüfung vorgenommen, d.h. es wird kontrolliert, ob ein Schufa-Eintrag vorliegt. Nicht nur Deutsche, sondern auch Ausländerinnen mit einem ständigen Wohnsitz in Deutschland sowie Flüchtlinge können ein Studentendarlehen beantragen. ]]>

Kredit

Kredite sind Gebrauchsüberlassungen von Geld (seltener auch Sachen). Die häufigste Form des Kredits ist das Darlehn, d.h. eine vertraglich festgehaltene Überlassung von Geld. Will eine Person einen Kredit aufnehmen, kommen verschiedene Schritte zum Trage: Nach der Stellung des Kreditantrags wird die Kreditfähigkeit und die Kreditwürdigkeit sowie die Bewertung der Kreditsicherheit geprüft. Fällt die Prüfung positiv aus, wird der Kreditvertrag abgeschlossen, die Kreditsicherheiten gestellt und schließlich der Kredit bereitgestellt, d.h. das Geld wird z.B. auf ein Girokonto überwiesen. Jeder Kreditnehmer verpflichtet sich, den geliehenen Betrag einschließlich der Zinsen bis zu einem gewissen Zeitpunkt zurückzuzahlen. Daher muss ein Kredit auch immer durch Sicherheiten, z.B. Bürgschaften oder Grundpfandrechte, abgesichert sein. Sie garantieren die Zinsen und Tilgungen für den Kreditgeber. Der Zinssatz ist abhängig von dem gewährten Kredit und richtet sich nach der Laufzeit und der Zinsbindungsfrist. Bei einem Kredit können zudem Nebenkosten auftreten, etwa durch Bearbeitungsgebühren, eine Restschuldenversicherung oder Kreditprovision. Es wird unterschieden zwischen Krediten für Privatpersonen und Krediten für Geschäftspersonen. Kredite für Privatpersonen sind z.B. Anschaffungskredite, Baufinanzierungen, Verfügungskredite oder Wertpapierkredite. Geschäftskunden nehmen z.B. Investitionskredite, Schuldscheindarlehn oder Kredite zur Finanzierung von Waren auf. Auch an Kommunen, an Ländern und Staaten, also an öffentliche Stellen, werden Kredite vergeben. In der Regel werden Kredite durch Kreditinstitute vergeben. Zumeist handelt es sich dabei um Universalbanken, Spezialbanken, Hypothekenbanken oder Bausparkassen. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, Lebensversicherungsgesellschaften oder bestimmte Landesförderungsinstitutionen sind Kreditgeber. Mit einem Kreditrechner können Sie die verschiedenen Dienstleister vergleichen.


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Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung ist der Betrag, den der Auszubildende in der Zeit der Ausbildung erhält.

Im Dualen Bildungssystem übernimmt der Ausbildungsbetrieb und nicht die Berufsschule die Ausbildungsvergütung.

Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist in den Tarifverträgen festgelegt. Sie ist angelehnt an das jeweilige Ausbildungsjahr und somit gestaffelt. Es bestehen gravierende Unterschiede bezüglich der Ausbildungsvergütung in den unterschiedlichen Berufen. Während ein Friseurlehrling mit noch nicht einmal 200 Euro auskommen muss, gibt es Ausbildungen, die hingegen mit über 800 Euro entlohnt werden.

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