Urlaubsgeld

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub im Jahr. In vielen Fällen zahlen die Arbeitgeber zudem Urlaubsgeld. Dies wird oft mit dem Gehalt von Juni ausgezahlt und stellt ein zusätzliches Entgelt für die durch Urlaub und Erholung im Sommer zustande kommenden finanziellen Zusatzbelastungen des Arbeitnehmers dar. Beamten wird das Urlaubsgeld in vielen Fällen nicht mehr gesondert, sondern gemeinsam mit dem Weihnachtsgeld in einer Jahressonderzahlung ausgezahlt. Gesetzlich gibt es keinen Anspruch auf Urlaubsgeld, in vielen Fällen ist die Zahlung jedoch in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen geregelt. Urlaubsgeld kann sich auch aus dem Anspruch auf Gleichbehandlung ergeben. Die Höhe des Urlaubsgelds ergibt sich meist aus der Höhe des Arbeitsentgelts. Das Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung und muss in der Einkommensteuererklärung aufgeführt werden.]]>

Staatliche Förderungen Riester-Rente

Die Riester-Rente ist staatlich gefördert. Es handelt sich bei ihr um eine vom Staat durch Zulagen geförderte Form der freiwilligen privaten Altersvorsorge. Zur staatlichen Förderung sind die folgenden Personengruppen berechtigt:

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • Rentenversicherungspflichtige Selbstständige
  • Landwirte, die rentenpflichtversichert sind
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Kindererziehende für die ersten drei Jahre des Kindes
  • Bezieher von Arbeitslosengeld, Hartz IV
  • Bezieher von Krankengeld
  • Personen, die nicht erwerbsmäßig in der Pflege beschäftigt sind (z.B. Pflege einer Angehörigen)
  • Erwerbsgeminderte und dienstunfähige Personen
  • Vorruheständler, die pflichtversichert waren
  • Ehepartner von Riester-Renten-Berechtigten
  • Beamte, Richterinnen und Soldaten, wenn diese von der Versicherungspflicht befreit sind.
Die staatliche Förderung besteht aus zwei Formen: Der Altersvorsorgenzulage und des Sonderausgabenabzugs. Zu beachten ist, dass staatliche Förderung nur dann gewährt wird, wenn der Versicherungsnehmer seine Altersvorsorge bei einem zertifizierten Versicherungsträger abgeschlossen hat. Weitere Informationen zur privaten Altersvorsorge finden sich unter dem Stichwort Riester-Rente. ]]>

Riester-Förderung

Die Riester-Förderung, oder auch Riester-Rente, ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Sie richtete sich insbesondere an gesetzlich rentenversicherte Geringverdiener und Familien mit Kindern, die ihre Altersvorsorge steigern wollen. Auch Beamte mit laufender Besoldung können eine Riester-Rente abschließen. Desweiteren sind Personen berechtigt, die mit einer förderungsberechtigten Person verheiratet sind. Die Riester-Förderung wird dem privaten Sparbetrag zugegegeben. Dabei richtete sich die Höhe der Beiträge nach der Einkommenshöhe. Ist der Eigenbetrag sehr niedrig, erfolgt auch die staatliche Zulage nur anteilig. Die Höchstförderungen bekommen Versicherungsnehmer, wenn sie jährlich vier Prozent ihres Bruttovorjahreseinkommens zahlen. Die Riester-Rente setzt sich aus einem Grundbetrag und einer Kinderzulage zusammen, daher ist sie insbesondere für kinderreiche Familien interessant. Der Grundbetrag beträgt 154 Euro, die Kinderzulage 185 Euro, wobei sich für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, die Zulage auf 300 Euro erhöht. ]]>

Rentenversicherung

In Deutschland wird zwischen der privaten und gesetzlichen Rentenversicherung sowie der betrieblichen Altersvorsorge unterschieden. Alle diese Rentenversicherungen sind Altersversicherungen. Die gesetzliche Rentenversicherung wird während des Arbeitsverhältnisses zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Sie ist verpflichtend, freigestellt sind aber z.B. Beamte und Richter. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Versicherungsanstalten, z.B. die Versicherungsanstalt für Angestellte, die Deutsche Rentenversicherung oder die Alterskassen für die Altersversicherung für Landwirte. Die betriebliche Altersvorsorge wird z.B. durch eine Zusatzrente gezahlt, wohingegen die private Rentenversicherung als kapitaldeckende private Altersvorsorge im Zuge der Rentenreform eingeführt wurde. Private Rentenversicherungen bestehen aus einer privaten Sparleistung und einer staatlichen Zulage. Da private Rentenversicherungen umgangssprachlich Riester-Rente genannt werden, finden sich weitere Informationen unter dem Begriff Riester-Rente. ]]>

Private Krankenversicherung – PKV

In Deutschland gibt es neben den gesetzlichen Krankenversicherungen auch private Krankenversicherungen (PKV). Private Krankenversicherungen sind entweder Vollversicherungen, Teilversicherungen oder Zusatzversicherungen. Die Zusatzversicherung kann zusätzlich zu einer gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. Privat krankenversichern können sich die Personen, für die keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, das sind Beamte, Selbständige, Freiberufler und Personen, deren Einkommen eine gewisse Grenze überschreitet (mehr als 4000 Euro pro Monat). Private Krankenversicherungen machen den Abschluss einer Versicherung abhängig von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Beruf, tariflichen Leistungen und dem Einkommen des potenziellen Versicherungsnehmers. Private Krankenversicherungen übernehmen mehr Leistungen als gesetzliche Krankenversicherungen. Man kann als Versicherungsnehmer zudem, im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenversicherungen, zwischen verschiedenen Tarifen wählen. Werden Leistungen der privaten Krankenversicherung für einen längeren Zeitraum nicht in Anspruch genommen, können Beiträge zurückerstattet werden. Anders als die gesetzlichen Krankenversicherungen sind die privaten Krankenversicherungen keine Familienversicherungen, so dass für Kinder extra Beiträge zu zahlen sind. Der Wechsel von einer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn der Versicherungsnehmer unter 55 Jahre als ist und sein Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. ]]>