Vermögenssteuer

Ist jemand vermögend, gilt er gemeinhin als reich und verfügt er über eine Vielzahl an Gütern. Diese Güter sind sowohl Bargeld als auch Bankguthaben und Aktien, Immobilien, Konsumgütern und Patente. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können über Vermögen verfügen. Bei Unternehmen, Betrieben und Firmen setzt sich das Vermögen aus materiellen und immateriellen Werten zusammen und umfasst die Kassenbeständen, die Arbeitsgeräten, einzelne Markennamen und Patenten sowie das Potenzial der beschäftigten Mitarbeiter. In den meisten Staaten ist das Gesamtvermögen eines Landes auf sehr wenige Haushalte verteilt. In Deutschland wurde bis 1997 eine Steuer auf Vermögen Einzelner erhoben, die so genannte Vermögenssteuer. Diese wurde vom Verfassungsgericht als unzulässig erklärt. Da seitdem keine gesetzliche Neuregelung über die Vermögenssteuer erfolgte, gilt sie als abgeschafft. Weil mitunter auch Erbschaften und Schenkungen als Vermögen betrachtet werden, gilt es zu beachten, dass die Erbschafts- und Schenkungssteuer weiterhin erhoben wird. Da alle Gewinne aus Kapitalanlagen in Deutschland mit der Einkommensteuer versteuert werden müssen, ergibt sich für einige Personen ein Spitzensteuersatz von 45 Prozent, die so genannte Reichensteuer.]]>

Vermögen

In wirtschaftlichen Zusammenhängen bedeutet Vermögen Eigentum und steht damit für die Gesamtheit aller Güter, die ein Mensch besitzt. Sowohl Bargeld als auch Aktien, Bankguthaben, Immobilien, Konsumgüter oder Patente gelten als Vermögen. Daher ist Vermögen nicht identisch mit Kapitel, denn über Kapital kann jemand, im Gegensatz zum Vermögen, nicht direkt verfügen, sondern investiert es mit dem Ziel der Gewinnmaximierung. Vermögen ist in diesem Sinne eine andere Bezeichnung für Reichtum. Die Steigerung des eigenen Vermögens ist das Ziel privater Finanzplanungen. Da private Vermögensbildung in einigen Ländern als Alternative zu Versicherungen gilt, wird sie zum Teil staatlich gefördert, z.B. durch Wohnungsbauprämien oder Zulagen zur Altersvorsorge. Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen können vermögend sein. Das Betriebsvermögen umfasst sowohl materielle Sachwerte wie Kassenbestände, Arbeitsgeräte oder Immobilien als auch geistiges Eigentum wie z.B. Markennamen oder Patente. Zählt man außerdem noch die Potenziale der Mitarbeiterinnen hinzu, kann man ebenfalls von einem Humanvermögen sprechen. Ursprünglich wurde Vermögen in Deutschland mit der Vermögenssteuer belastet. Seit 1997 ist diese Steuer nicht mehr zulässig.]]>

Umfrage Geld

Umfragen werden von Meinungsforschungsinstituten zu den unterschiedlichsten Themen durchgeführt. Sie finden sowohl telefonisch als auch persönlich, per Post oder per Internet statt. In einigen Fällen wird den Teilnehmern einer Befragung Geld für ihre Teilnahme gezahlt. Hier gibt es zwei Systeme: Entweder werden für das Ausfüllen von Umfragen Punkte verteilt und, sobald eine bestimmte Anzahl an Punkten erreicht ist, das Geld an den Teilnehmer ausgezahlt. Oder die Bezahlung erfolgt direkt nach jeder Befragung per Überweisung auf das Konto des Interviewteilnehmers. Da das Ausfüllen in manchen Fällen sehr viel Zeit in Anspruch nimmt und die Bezahlung in der Regel gering ausfällt, kann man mit der Teilnahme an Umfragen nur wenig Geld verdienen. Hinzu kommt, dass bei nicht wenigen Umfragen kein Bargeld gezahlt, sondern z.B. Gutscheine als Aufwandsentschädigung verteilt werden. Auch hierbei handelt es sich normalerweise um kleine Gutscheinsumme.]]>

Eidesstattliche Versicherung

Die Eidesstattliche Versicherung oder Versicherung an Eides Statt ist ein juristisches Phänomen. Bis 1970 wurde dieses Verfahren als Offenbarungseid bezeichnet. Derjenige, der die Eidesstattliche Versicherung abgibt, beteuert, dass die gemachte Erklärung der Wahrheit entspricht.

Die Bedeutung der Eidesstattlichen Versicherung wird dadurch gestärkt, dass eine unwahre, unrichtige oder unvollständige Eidesstattliche Versicherung, d.h. im konkreten Fall Vermögensminderung oder Vermögenshinterziehung, eine Straftat darstellt und zwar unabhängig davon, ob diese Aussage beabsichtigt oder fahrlässig herbeigeführt wurde.

Im Falle einer Überschuldung kann eine Eidesstattliche Versicherung zur Offenlegung des Vermögens von den Gläubigern eingefordert werden. Dazu muss eine vorangegangene Pfändung ganz oder teilweise erfolglos verlaufen sein, eine Wohnungsdurchsuchung verweigert oder kein Zutritt zur Wohnung durch den Gerichtsvollzieher ermöglicht worden sein. Durch die Offenlegung des Vermögens erfahren die Gläubiger, wie die Vermögenssituation im Einzelfall aussieht. Gefragt wird nach einem Sparkonto, Bargeld, Immobilien, Kraftfahrzeug, Devisen, Wertpapieren und sonstige Wertegegenstände wie Schmuck, Computer usw. Auf diese Weise können Pfändungsmöglichkeiten ermittelt werden.

Die Eidesstattliche Versicherung kann über einen Löschungsantrag aus dem Schuldnerverzeichnis jederzeit gelöscht werden. Dennoch können die Daten in der Schufa-Auskunft weiterhin erhalten bleiben.

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