Wehrdienst

Der Wehrdienst ist die Ausübung eines Dienstes beim Militär aufgrund gesetzlicher oder freiwilliger Verpflichtung. Im Fall gesetzlicher Verpflichtung besteht der Wehrdienst in Friedenszeiten aus dem langen Grundwehrdienst und den kürzeren Pflichtwehrübungen. Im Kriegsfall besteht ein unbefristeter Wehrdienst. Eine freiwillige Verpflichtung zum Wehrdienst können folgende Personen eingehen:

  • Soldaten auf Zeit
  • Berufssoldaten
  • Freiwillige, die einen Wehrdienst leisten
  • Einsatzreservisten
In Deutschland können Männer ab 18 Jahren zum Wehrdienst eingezogen werden. Grundlage dafür ist das Wehrpflichtgesetz. Dem Einzug zum Wehrdienst ist die Musterung vorgeschaltet. Alle jungen Männer bekommen einen Musterungsbescheid, der ihnen Termin und Ort ihrer Musterung mitteilt. Zu diesem Termin haben die Aufgeforderten zu erscheinen und werden ärztlich untersucht. Auf Grundlage dieser Untersuchung wird der individuelle Tauglichkeitsgrad festgestellt. Alle Männer haben bei der Musterung zudem die Möglichkeit, bereits mitzuteilen, dass sie den Wehrdienst verweigern und stattdessen Zivildienst ableisten möchten. Die Verweigerung muss allerdings auch schriftlich erfolgen. Hat jemand den Wehrdienst nicht verweigert, bekommt er nach der Musterung den Einberufungsbescheid, der darüber informiert, wo und wann der Wehrdienst abzuleisten ist. Der Wehrdienst umfasst verschiedene Leistungen:
  • Grundwehrdienst
  • Wehrübungen
  • Besondere Auslandsverwendungen
  • Freiwilligen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst
  • Hilfeleistungen im Staatsinneren
  • Unbefristeten Wehrdienst im Fall von Spannungen und Verteidigung
Seit Bestehen des Wehrdienstes in Deutschland hat sich die abzuleistende Zeit ständig verändert, zurzeit dauert der Grundwehrdienst neun Monate und kann auch in Monatsabschnitten absolviert werden. Der Grundwehrdienst besteht aus drei Phasen. Die erste dauert drei Monate und besteht aus der Allgemeinen Grundausbildung, die mit dem Gelöbnis der Wehrdienstleistenden endet. Die zweite Phase ist die Spezialgrundausbildung, z.B. zum Fallschirmjäger. Die dritte und letzte Phase umfasst die Vollausbildung, in welcher die Wehrpflichtigen unterschiedlichste Aufgaben wahrnehmen und nach ihren Fähigkeiten, z. B. Sprach- oder Computerkenntnisse, eingesetzt werden. Geld, Sachbezüge, besondere Zuwendungen wie das Entlassungsgeld und das Dienstgeld, was der Wehrpflichtige während seines Wehrdiensts erhält, gelten als steuerfreie Einnahmen. Auch Verdienstausfallentschädigungen sind von der Steuer befreit, diese Bezüge unterliegen jedoch dem Vornehalt der Progression. Weder das Kindergeld noch die Kinderfreibeträge werden während des Wehrdienstes gezahlt. Allerdings verlängert sich der Anspruch sowohl auf das Kindergeld als auch auf den Kinderfreibetrag um die Zeit der Wehrpflicht.]]>