Steuern

Damit der Staat seine Ausgaben finanzieren kann, erhebt er Steuern. Eine wesentliche Steuerform ist die Einkommensteuer. Auf das Lohn bzw. das Gehalt eines Arbeitnehmers werden Steuer erhoben, sie berechnen sich u.a. aus der Höhe des Bruttoeinkommens und der individuellen Lohnsteuerklasse. Auch Sonderausgaben, wie z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, werden auf das Einkommen angerechnet und sind dadurch steuerpflichtig. Der Höchstsatz der Einkommensteuer, der so genannte Spitzensteuersatz für Großverdiener, beträgt in Deutschland zurzeit 45 Prozent. Am Jahresende ist eine Steuererklärung fällig. Mit dieser prüft das Finanzamt, ob die Abgaben, die der Steuerpflichtige im Jahr geleistet hat, ausreichen oder sogar zu hoch ausgefallen sind. Reichen sie nicht aus, ist eine Nachzahlung an das Finanzamt fällig, hat jemand dagegen zu viele Steuer im Jahr bezahlt, bekommt er den Differenzbetrag vom Staat zurückerstattet. Nicht nur auf das Arbeitsentgelt, also den Lohn und das Gehalt eines jeden Einzelnen, werden Steuern erhoben, sondern z.B. auch Waren und Dienstleistungen in Form der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer. Gleiches gilt für das Halten eines Fahrzeugs, hier entfallen KFZ-Steuern. Auch für Gas, Strom und Wasser müssen Steuern gezahlt werden, in Form einer Energiesteuer. Ist jemand Mitglied einer Kirche fallen zudem Kirchensteuern an. ]]>

Lohnnebenkosten

Lohnnebenkosten sind Kosten, die dem Arbeitgeber zusätzlich zum ausgezahlten Lohn anfallen und daher insbesondere Sozialversicherungsbeiträge: Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung. Diese Beiträge werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Der Gesamtbetrag, der vom Arbeitgeber getragen wird, liegt dabei etwas über 20 Prozent des Bruttolohns des Arbeitsnehmers. Ab einer bestimmten Beitragsbemessungsgrenze fallen keine Sozialversicherungsbeiträge mehr an. Zu den Lohnnebenkosten werden sehr oft auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Sonderzuschläge oder Kosten für Betriebsausflüge gerechnet. Da diese Ausgaben aber in der Regel zwischen den Tarifpartner ausgehandelt werden, ist umstritten, ob es sich dabei um Lohnnebenkosten handelt oder einfach als Bestandteile des Lohns. Auch der Stromverbrauch am Arbeitsplatz oder arbeitsplatzbezogene Abschreibungen werden nicht eindeutig zu den Lohnnebenkosten gezählt. Eine Senkung der Lohnnebenkosten hat nicht notwendigerweise positive Auswirkungen, wie z.B. die Belebung der Konjunktur, sondern kann auch problematisch sein, etwa dann, wenn in der Folge auch die Sozialleistungen gesenkt werden. ]]>