Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz soll die Kündigung eines Vertragsverhältnisses, z.B. eines Arbeitsvertrags, eines Dienstvertrags oder eines Mietvertrag, erschweren bzw. verhindern. Der Kündigungsschutz ist insbesondere im Arbeitsrecht relevant und dient dem Schutz des Arbeitnehmers. So muss eine Kündigung immer ausreichende Gründe beinhalten. Diese sind entweder auf die Person bezogen, auf ein bestimmtes Verhalten bezogen oder betriebsbedingt. Eine Kündigung darf keine unzumutbare Härte zur Folge haben und muss sich, geht es z.B. um eine Kündigung wegen eines Arbeitsnehmerverhaltens, immer auf eine vorher ausgesprochene Abmahnung stützen. Zudem unterliegen bestimmte Personengruppen einem besonderen Kündigungsschutz, z.B. Menschen mit Schwerbehinderungen. ]]>

Arbeitsverhältnis

Unter dem Arbeitsverhältnis wird die rechtliche und soziale Beziehung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber verstanden.

Diese privatrechtliche Beziehung ist in dem Arbeitsvertrag detailliert festgeschrieben. Der Arbeitsvertrag basiert auf der Grundlage von Gesetzen, Tarifverträgen sowie Betriebsvereinbarungen. Der Arbeitnehmer stellt seine Arbeitsleistung dem weisungsbefugten Arbeitgeber zur Verfügung und versichert, die im Arbeitsvertrag definierte Leistung verantwortungsvoll und zuverlässig zu erbringen. Im Gegenzug erhält er vom Arbeitgeber die festgelegte Vergütung.

Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsverhältnissen. Neben dem Normalarbeitsverhältnis bestehen die Formen der Teilzeitarbeit, Leiharbeit oder befristete Beschäftigungsverhältnisse. Ausgenommen vom Arbeitsrecht sind dagegen beispielsweise Beamtenverhältnisse sowie Honorarverträge.

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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt in seiner Gesamtheit das Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Die entsprechenden Gesetze und Bestimmungen sind sehr umfangreich und beziehen sich auf den Arbeitsvertrag, Arbeitszeiten, Folge eines Arbeitsunfalls usw. Ein wichtiger Punkt ist das Arbeitsschutzrecht. Auf Grund der Komplexität der Vorschriften sind sie sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber nur schwer zu durchschauen. Erschwerend kommt hinzu, dass das Arbeitsrecht bis heute kein eigenständiges Rechtsfach ist, sondern in das Privat- und Strafrecht eingebunden ist.

Grundlegend ist die Unterscheidung zwischen dem individuellen Arbeitsrecht, das sich auf Individualpersonen, d.h. Arbeitnehmer und Arbeitgeber, bezieht, sowie dem kollektiven Arbeitsrecht, das sich auf Vertreterorgane von Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Gewerkschaften) bezieht.

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A – Abfindung, Abgaben, Abgabenrechner, Abgeltungssteuer, Abzug Bruttolohn – Gehalts-Lexikon

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