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Die Lebensversicherung macht für Personen Sinn, die nahestehende Menschen mitversorgen und diese finanziell von einem abhängig sind. Die Lebensversicherung sichert nahestehende Menschen für den Todesfall des Versicherungsnehmers ab. Die Versicherungsverträge werden individuell je nach persönlichem Risikoverhalten vereinbart. Dass eine Lebensversicherung schon während des Studiums in einem jungen Alter abgeschlossen werden sollte, ist eher eine Ausnahme.
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Rente bezeichnet sowohl eine Zeit als auch eine Versorgungsleistung. Rente bezeichnet die Zeit, in der eine Person ihr aktives Berufsleben verlässt.
In der Regel geschieht dies mit Erreichung eines bestimmten Alters. Ab dieser Zeit beziehen die ehemaligen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine Rente und also eine Versorgungsleistung. Sie erhalten die Leistungen entweder durch die gesetzliche, die private Rentenversicherung oder/und die betriebliche Altersvorsorge.
Renten werden steuerlich als sonstige Bezüge erfasst. Dazu wird zwischen Leibrenten und Zeitrenten unterschieden. Zeitrenten sind nicht von der Lebenszeit einer Person abhängig, sondern enden nach Ablauf einer bestimmten Frist. Leibrenten sind gleichbleibende Bezüge, die einer Person auf Lebenszeit ausgezahlt werden.
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Kindergeld ist eine staatliche Zahlung an die Erziehungsberechtigten eines Kindes. Es wird unabhängig vom Einkommen der Eltern, aber in Abhängigkeit von der Kinderzahl sowie des Alters eines Kindes gezahlt.
Für das erste und zweite Kind werden jeweils 164 Euro gezahlt, für das dritte Kind 170 Euro und ab dem vierten Kind 190 Euro. Dabei werden nicht nur leibliche Kinder, sondern ebenfalls Stiefkinder, Pflegekinder oder Enkelkinder berücksichtig. Das Kindergeld muss schriftlich bei der Familienkasse beantragt werden. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht von der Geburt des Kindes bis zum Alter von 18 Jahren, absolviert das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium, wird das Kindergeld jedoch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gezahlt.
Macht das Kind ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder leistet es einen anderen Dienst im Ausland (freiwilligen Zivildienst im Ausland) wird das Kindergeld ebenfalls weitergezahlt, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Betrag von 7.834 Euro (2009) bzw. 8004 Euro (2010) nicht übersteigen. Gleiches gilt für den Au-Pair-Dienst eines Kindes, wenn dieser Aufenthalt mit einer Berufsausbildung vergleichbar ist – dies ist der Fall, wenn der Sohn oder die Tochter einen Sprachkurs besucht, der mindestens 10 Stunden in der Woche umfasst.
Bei einer Scheidung steht das Kindergeld dem Elternteil zu, welches das Kind aufgenommen hat. Teilen sich die Eltern die Unterbringung des Kindes, erhält das Elternteil die Zahlung, welches schon vor der Scheidung das Kindergeld ausgezahlt bekam.
Auch Deutsche, die im Ausland leben, können Kindergeld beantragen, wenn sie in Deutschland einkommenssteuerpflichtig sind. Sind sie das nicht, gilt das Kindergeldrecht des Beschäftigungsstaates (durch bilaterale Abkommen bildet die Schweiz hier eine Ausnahme). Nicht-EU-Bürger, die in Deutschland leben, können dann Kindergeld beantragen, wenn sie im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer bestimmten Form einer Aufenthaltserlaubnis sind.