Sozialpläne

Betriebsschließungen, Unternehmenszusammenlegungen oder Sparkurse eines Unternehmens können massive wirtschaftliche Nachteile, sehr häufig sogar Kündigungen für die Arbeitnehmer bedeuten. Diese zu verhindern bzw. einen Ausgleich oder eine Minderung der betrieblichen Änderungen für die Mitarbeiterinnen zu erzielen, ist Zweck des Sozialplans. Sozialpläne enthalten z.B. Vereinbarungen zur Zahlung von Abfindungen oder Qualifizierungsmaßnahmen. Sozialpläne entstehen durch Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung. Nicht in jedem Fall ist die Zustimmung des Unternehmens erforderlich, ein Sozialplan kann auch erzwungen werden. Dies allerdings nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Es muss eine gewisse Anzahl an Kündigungen vorliegen, der Betrieb muss mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen und seit mindestens vier Jahren bestehen.]]>

Pensionszusage

Mit einer Pensionszusage erfolgt eine Zusage auf betriebliche Versorgungsbezüge nach Ablauf der aktiven Dienstzeit. Die Pensionszusage ist ein Ruhestandsmodell. Die Beiträge werden nicht, wie sonst üblich, in eine Versicherung eingezahlt, sondern verbleiben im Unternehmen, das die Beträge auch nutzen kann, um seine Liquidität nachzuweisen. Damit die Pensionszusage und damit die Altersvorsorge auch für den Fall gesichert ist, dass das Unternehmen Insolvenz anmelden muss, werden die Beiträge über einen Pensionssicherungsverein gesichert. Wird ein Unternehmen verkauft, wird dem Arbeitnehmer die Übernahme seiner Pensionszusage mit einer Abfindung attraktiv gestaltet. Wird ein Ablösebetrag gezahlt, um sich von einer Zusage zu entbinden, unterliegt der Ablösebetrag einem ermäßigtem Steuersatz für den Arbeitnehmer. Sind in eine Pensionszusage umsatzabhängige Tantiemen eingeflossen, führt dies zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Eine Pensionszusage gilt dann als Gewinnausschüttung, wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer sie vor Ablauf der Probezeit erhält oder bei einer Unternehmensneugründung (noch) keine Erkenntnisse über Ertragsaussichten vorliegen. Wird eine Pensionszusage erteilt, kann der Arbeitnehmer dafür auch eine Pensionsrückstellung bilden. ]]>

Abfindung

Abfindung nennt man die einmalige Zahlung einer bestimmten Geldsumme, die als Folge einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, beispielsweise bedingt durch Rationalisierung, seitens des Arbeitgebers geleistet wird. Diese Geldleistung bewirkt die Abgeltung aller Rechtsansprüche, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben.

Somit kann die Abfindung als finanzieller Schadensersatz angesehen werden. Für Arbeitnehmer ergeben sich insbesondere dann solche Ansprüche, wenn der zu Grunde liegende Sozialplan oder Tarifvertrag entsprechende Leistungen vorsieht. Andernfalls ist eine gerichtliche oder außergerichtliche Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber notwendig.

Die Höhe der Abfindung richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie der ausgeübten Tätigkeit.

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A – Abfindung, Abgaben, Abgabenrechner, Abgeltungssteuer, Abzug Bruttolohn – Gehalts-Lexikon

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