Schufa-Auskunft

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat jeder Bürger das Recht, bei der Schufa mit einer Schufa-Auskunft seine gespeicherten Daten zu erfahren und diese bei Fehlern ändern zu lassen. Über das im Internet zugängliche Verbraucherportal der Schufa kann man schriftlich, allerdings gebührenpflichtig, eine Eigenauskunft anfordern. Man kann sich außerdem registrieren, so dass man über alle Änderungen benachrichtigt wird. Es gibt zwei Arten der Schufa-Auskunft: Die vollständige Schufa-Auskunft, die dem Verbraucher mitteilt, von wem die Daten an die Schufa übermittelt wurden und die Schufa-Verbraucherauskunft, die nur Auskunft über die Einträge gibt, nicht aber darüber, wer sie an die Schufa weitergegeben hat. Fällt einem Verbraucher ein fehlerhafter Schufa-Eintrag auf, kann er sich entweder an die Schufa selbst oder an das Verbraucherservicezentrum in Hannover wenden. Werben Unternehmen damit, auf die Schufa-Auskunft zu verzichten, sollte der Verbraucher die Kreditkonditionen sehr genau prüfen, sie könnten sich nämlich als nachteilig herausstellen.]]>

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