Riester-Rente

Riester-Rente ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die private Rentenversicherung und dient der Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Grundlage ist die Tatsache, dass die gesetzliche Rentenversicherung in vielen Fällen nicht mehr ausreicht, um die Versorgung im Rentenalter zu gewährleisten. Riester-Renten setzen sich aus einem Eigenbetrag und einer staatlichen Zulage zusammen. Der Eigenbetrag richtet sich nach der Höhe des Einkommens des Versicherungsnehmers. Die staatliche Zulage gilt förderungswürdigen Altersvorsorgeprodukten. Dies sind Rentenversicherungen, Fonds, Banksparpläne, Bausparverträge, Direktversicherungen, Bausparverträge oder Kreditfinanzierungen für Eigenheime. Der Arbeitnehmer kann auch für die betriebliche Altersvorsorge Zulagen erhalten. Allerdings werden nur solche Altersvorsorgeprodukte staatlich gefördert, die eine staatliche Zertifizierung besitzen. Zugleich muss der Versicherungsnehmer mindestens vier Prozent seines Vorjahreseinkommens in den abgeschlossenen Sparvertrag zahlen. Tut er dies nicht, wird die staatliche Zulage nur anteilig gewährt. Die Höhe der staatlichen Zulage richtet sich nach dem Familienstand und der Kinderzahl, wobei die höchste Förderung an kinderreiche Familien geht. Beiträge für die Riester-Rente können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Generell sind die folgenden Personengruppen von einer Riester-Förderung ausgeschlossen: Nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige und Studenten, Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständigen Versorgung (z.B. Ärzte, Apotheker oder Architektinnen), geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte, Altersrentner und Bezieher von Rente wegen teilweise verminderter Erwerbsfähigkeit. Allerdings hat der Ehepartner eines anspruchsberechtigten Partners ebenfalls Anspruch auf die Riester-Rente. Die Riester-Rente wird seit 2005 jährlich geändert, so setzt sie sich seit 2008 aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen. Die Grundzulage beträgt 154 Euro, die Kinderzulage für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, 185 Euro, für alle anderen Kinder 300 Euro. ]]>

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