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Das Bruttoeinkommen wird als Lohn oder Gehalt gezahlt und stellt die Vergütung dar, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber laufend erhält, das sogenannte Arbeitsentgelt.
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Zum Bruttoeinkommen zählen auch außertarifliche Leistungen, Zulagen und Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Das Besondere am Bruttoeinkommen ist, das es das Einkommen bezeichnet was der Arbeitnehmer vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben bekommt. Das hat zur Folge, dass zwei Arbeitnehmer mit dem gleichen Brutto lange nicht denselben Nettolohn bekommen müssen. Hierbei spielt die Steuerklasse, die Kirchensteuer, die Krankenversicherung und auch die Anzahl der Kinder eine wesentliche Rolle. Familienväter mit Kindern und einer nicht berufstätigen Ehefrau zahlen weniger Steuern als unverheiratete Männer ohne Kind.
Das Bruttoeinkommen ist also eine fiktive Größe, die nichts Genaues darüber aussagt, wie viel Nettoeinkommen dem Einzelnen letztlich für sein Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Das Bruttoeinkommen ist hingegen immer die Basis für Gehaltsverhandlungen und macht Einkommen überhaupt miteinander vergleichbar, beispielsweise wenn es um Tarifverhandlungen oder Ähnliches geht. Eine Erhöhung des Bruttoeinkommens bedeutet aber gleichermaßen, dass von dieser Erhöhung erst wieder der Staat und die Sozialversicherungsträger profitieren, bevor vielleicht die Hälfte davon tatsächlich auf dem Konto des Arbeitnehmers als Nettoeinkommen landet. Anhand der Bruttoeinkommen in den verschiedenen Branchen kann ein Arbeitnehmer sich informieren, wie es um seine Bezahlung steht oder mit welchen Gehaltsvorstellungen er in ein Bewerbungsgespräch gehen kann.
Die niedrigsten Bruttoeinkommen werden in Deutschland im Friseurgewerbe gezahlt. Friseure haben Netto oft so wenig Lohn, dass sie davon nicht Leben können und zusätzlich Hilfe vom Staat bekommen müssen. Nicht viel anders sieht es in anderen Dienstleistungsberufen im Reinigungsgewerbe und in der Gastronomie aus. Es ist nur ein sehr geringer Trost für einen Arbeitnehmer, dass jemand der wenig Bruttoeinkommen hat, auch dementsprechend geringere Abzüge hat. Der Staat sollte eigentlich gewährleisten, dass der Arbeitslohn so hoch ist, dass ein Arbeitnehmer davon auch ohne Beihilfe leben kann.
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Bei der Lohnabrechnung gibt es seit dem 01. Januar 2008 Entlastungen für den Arbeitnehmer durch die positiven Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt. Denn die Arbeitslosenversicherung sinkt von 4,2% auf 3,3%. Und weil die übrigen Beitragssätze stabil bleiben, zahlt der Arbeitgeber 0,5% mehr Lohn aus.
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Zu beachten sind darüber hinaus Abzüge vom Bruttoeinkommen in Höhe von 19,9% für die Rentenversicherung, sowie ein Beitrag von 1,7% für die Pflegeversicherung für Beschäftigte oder Selbstständige. Beamte profitieren, da sie den halben Beitragssatz von 0,85% zahlen. Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung liegen in den alten Bundesländern bei etwa 14% und in den neuen Bundesländern bei etwa 13,5%, je nach Tarif der gewählten Krankenkasse. Bei Angestellten teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge. Allerdings leisten die Arbeitnehmer im Gegensatz zu den Arbeitgebern einen zusätzlichen Beitragssatz von 0,9%. Für Versicherte ohne Kinder erhöht sich der jeweilige Beitragsatz für die Pflegeversicherung zudem um 0,25%. Da Beamte von der Sozialversicherung befreit sind, zahlen sie nicht in die Rentenversicherung oder Arbeitslosenversicherung.
Da die Bemessungsgrenzen angehoben wurden, sind diese Beiträge für einen höheren Teil des Einkommens zu berechnen. Für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 43.200 €uro, von zuvor 42.750 €uro. Ein kinderloser Arbeitnehmer muss nun nicht maximal 320,60 €uro, sondern 324 €uro als Höchstsatz für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, während er jedoch von der Senkung des Beitrags für die Arbeitslosenversicherung auf 3,3% profitiert.
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Laut einer repräsentativen Studie des Deutschen Bauernverbandes verdienen die Arbeitnehmer heute ihre Lebensmittel schneller als vor 25 Jahren.
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Wenn der Bauernverband davon ausgeht, dass man für ein Päckchen Butter heute vier Minuten arbeite - anstatt 1983 21 Minuten - bleibt fraglich, welcher Stundenlohn als Grundlage dieser Diskussion angesetzt wird.
in Beispiel: Kostet das Päckchen Butter beim Discounter 1 €uro, so ergibt sich ein brutto Minutenlohn von 25 Cent, bzw. ein brutto Stundenlohn von 15 €uro. Abzüglich diverser Abgaben bleiben etwa 9 €uro netto - der eben für den Wocheneinkauf bleibt.
Festzuhalten blebt: Es ist fraglich, ob ein Stundenlohn von 9 Euro netto als Standard gesetzt werden darf und wie hoch der Netto-Stundenlohn betragen müsste, damit der Arbeitnehmer tatsächlich vier Minuten für seine Butter arbeitet. Insgesamt sollte der Arbeitnehmer solche eigennützigen Studien kritisch hinterfragen, denn schließlich weiß er am besten, “was hinten raus kommt”!