Gehalt Tipps

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Wurde Ihr Lohn / Gehalt nicht gezahlt! Was nun?

Die Höhe der Löhne und Gehälter werden in einem Arbeits- oder Tarifvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgehalten. Gleiches gilt für die Fälligkeit der Auszahlung des Arbeitsentgeltes. Dass die Auszahlung von Lohn und Gehalt nicht in jedem Fall problemlos verläuft, zeigt die Tatsache, dass in Deutschland jedes Jahr zahlreiche Arbeitnehmer vor Gericht ziehen und ihre ausstehenden Bezüge einklagen.

In der Regel wird im Arbeitsvertrag der Zeitpunkt der Lohnauszahlung genannt, etwa der 15. eines Monats oder das Monatsende. Gibt es im Arbeitsvertrag keine Angaben darüber, gilt das Ende des Monats als Zeitpunkt der Auszahlung. Werden Löhne und Gehälter nicht pünktlich ausgezahlt oder nicht in der vollen Höhe, gerät der Arbeitgeber in den so genannten Verzug. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch können Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt des Lohnverzugs Verzugszinsen vom Arbeitgeber verlangen. Sind im Arbeitsvertrag keine anderen Vereinbarungen festgehalten, haben die Verzugszinsen eine Höhe von fünf Prozent des Basiszinssatzes. Erstreckt sich der Lohnverzug über einen Zeitraum von mehreren Monaten, kann der Arbeitnehmer, nach vorheriger Ankündigung, seine Arbeitsleistung niederlegen und von seinem Zurückbehaltungsrecht, in diesem Fall der Zurückhaltung von Arbeitsleistung, Gebrauch machen.

Der Anspruch auf Lohn bleibt auch beim Arbeitsausfall erhalten. Ist der Arbeitgeber mit mindestens zwei Monatsgehältern im Rückstand, kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nach Abmahnung fristlos kündigen. Bei einer Kündigung ist der Arbeitgeber zu durch die Kündigung entstandenem Schadensersatz verpflichtet. » Gehalt nicht bekommen

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Parteien zu den Themen Arbeit, Lohn, Soziales und Familie

Am 27. September ist Bundestagswahl. Die heiße Phase des Wahlkampfs ist angelaufen. Mit Zusagen von mehr Geld für Familien, Steuerentlastungen, neuen Arbeitsplätzen und einer besseren Krankenversicherung kämpfen die Parteien um die Gunst der WählerInnen. Doch was genau versprechen die Wahlprogramme, wie wollen CDU, SPD, Grüne, FDP un Linke die BürgerInnen überzeugen?

Hier werden die zentralen Punkte zu den Themen Arbeit, Gehalt, Soziales und Familien vorgestellt.

SPD

Die SPD strebt in möglichst vielen Branchen einen tariflichen Mindestlohn an, dessen unterste Grenze 7,50 Euro bilden. Neben dieser Lohnuntergrenze setzt sich die SPD auch für „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ ein und nimmt hier insbesondere Zeitarbeitsfirmen ins Visier. SPD zum Thema Arbeit, Lohn …

CDU/CSU

CDU/CSU sind gegen einen Mindestlohn und für ein Mindesteinkommen. Das Mindesteinkommen soll als eine Kombination aus Gehalt und staatlichen Leistungen sichergestellt werden. Zwar sollen Mini-Jobs erhalten, Dumpinglöhne allerdings verboten werden. CDU/CSU zum Thema Arbeit, Lohn …

Die Grünen

Die Grünen wollen, genau wie die SPD, einen gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro einführen. Mini-Jobs sollen abgeschafft und LeiharbeiterInnen schon von Beginn ihrer Tätigkeit wie die festangestellten MitarbeiterInnen bezahlt werden. Die Grünen zum Thema Arbeit, Lohn …

FDP

Die FDP ist gegen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Stattdessen will sie, wenn Lohn und Gehalt zum Lebensunterhalt nicht ausreichen, auf ein Bürgergeld zurückgreifen, welches ein Mindesteinkommen garantiert. FDP zum Thema Arbeit, Lohn …

Die Linke

Die Linke setzt sich für einen Mindestlohn von zehn Euro ein. Der tariflich vereinbarte Branchenlohn soll allgemein gültig werden. Da die Linke den Grundsatz vertreten, dass gleiche Arbeit auch gleich entlohnt werden muss, wollen sie eine Anpassung von Gehältern von Leiharbeitern und Festangestellten ein. Die LINKE zum Thema Arbeit, Lohn …

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Gehaltserhöhung in der Rezession

Die Rezession und Ihre Auswirkungen aufs Einkommen

Oftmals werden die Leistungen vom Arbeitgeber nicht angemessen honoriert. Falls Sie eine Gehaltserhöhung verlangen möchten, sollten Sie sich gut auf das Gespräch vorbereiten, denn gerade bei finanziellen Angelegenheiten, können tückische Momente auftauchen.

Im Gespräch wird Sie der Arbeitgeber immer nach den Gründen für ihre Forderungen fragen, mehr Geld wird in der Regel nur bei außergewöhnlichen Leistungen gezahlt. Sie sollten sich daher im Vorhinein fragen, welcher Job denn eigentlich von Ihnen erwartet wird. Denn das Gehalt wird nur erhöht, wenn Sie im Betrieb eine wichtige Position innehaben. Stellen Sie dar, wie wichtig ihre Leistungen für den Erfolg des Unternehmens sind und wie sich durch Ihr Wirken, Umsatz und Gewinn gesteigert haben. Auch Anreize für die Zukunft, können dem Chef eine positive Grundhaltung zum Thema Gehalt vermitteln.

Gute Leistungen helfen

Gute Ansätze für ein Gespräch sind Leistungen, die über den normalen Job hinausgehen. Insbesondere Fortbildungen und die Veröffentlichung von Fachartikeln, können ein gutes Einkommen rechtfertigen. Fachartikel stellen das Unternehmen in der Öffentlichkeit immer in einem guten Licht dar. Vor dem Gespräch sollten Sie sich auf die bevorstehende Verhandlung konzentrieren und sich alle Ihre Argumente zurechtlegen. Wenn Sie verbal fit sind, kann der Arbeitgeber » weiter

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Kurzarbeit

Was ist Kurzarbeit?

Kurzarbeit wird als Maßnahme zur Arbeitsplatzerhaltung in schwierigen Wirtschaftslagen eingesetzt. In Zeiten schlechter Auftragslagen wird die betriebsübliche Arbeitszeit herab gesetzt, um die geringe Auslastung des Unternehmens auszugleichen und dennoch Kündigungen zu vermeiden.

Kurzarbeit bedeutet, dass die Arbeitnehmer über einen gewissen Zeitraum entsprechend weniger oder überhaupt nicht arbeiten. Das Entgeld wird im Verhältnis zur reduzierten Arbeitszeit gekürzt.

Möglich ist Kurzarbeit jedoch nur dann, wenn entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgehalten sind. Darüber hinaus bedarf es auch der Zustimmung des Betriebsrats sowie Verhandlungen über die Dauer und den Umfang der Kurzarbeit. 

Konjunkturelles Kurzarbeitergeld  

Kurzlohn, bzw. konjunkturelles Kurzarbeitergeld (Kug) wird von der Bundesagentur für Arbeit in Zeiten von Kurzarbeit gewährt. Dies ist der Fall, wenn sich die wöchentliche betriebliche Arbeitszeit vorübergehend auf Grund der wirtschaftlichen Lage oder einem unabwendbaren Ereignis unvermeidbar verkürzt.
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Gesundheitsreform - Warum eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge?

Mit Beginn des Jahres 2009 sind zahlreiche gravierende Änderungen des Gesundheitssystems in Kraft getreten. Die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung zahlen nun unabhängig von der Krankenkasse einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5% in den so genannten Gesundheitsfond ein.

Diesen Satz beschloss die Bundesregierung im Oktober 2008. Konkret bedeutet dies, dass die meisten Versicherten – also alle diejenigen, die bisher von einem günstigen Beitragssatz von unter 15,5% profitierten – nun spürbar mehr bezahlen müssen. Doch auch für die Arbeitgeber bedeutet diese Erhöhung eine Mehrbelastung. Bereits jetzt haben von über 200 Gesetzlichen Krankenkassen bundesweit 61 Kassen ihre Beitragssätze erhöht, während gerade einmal 6 Krankenkassen ihre Beitragssätze senkten. Je nach Einkommen kann die Mehrbelastung des Nettoeinkommens im Jahr mehrere hundert Euro betragen.

Was ist der Gesundheitsfond?

Der Gesundheitsfond funktioniert als Finanzpool, in den die Krankenkassen ihre Beiträge (d.h. die Beiträge des Arbeitgebers sowie Arbeitnehmers) fließen lassen. Das sind insgesamt über 166 Milliarden €uro. Aus diesem Topf erhalten die Gesetzlichen Krankenkassen für jeden Versicherten monatlich einen einheitlichen Betrag, der je nach vorhandenen Risikofaktoren erhöht wird. Dazu zählt das Geschlecht, die Altersstruktur und die Berufsgruppe.
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Entwicklung vom Weihnachtsgeld

Das Weihnachtsgeld ist eine zusätzliche Vergütung bzw. ein zusätzliches Entgelt, das meist im November an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Doch nicht jedes Unternehme bietet seinen Mitarbeitern Weihnachtsgeld an. Besonders in den größeren Betrieben gehört das Weihnachtsgeld zu den obligatorischen Leistungen, wobei die Höhe – abhängig von verschiedenen Faktoren – stark variieren kann.

Entscheidend für die Höhe des Geldes sind neben der Branche auch die Größe des Unternehmens sowie die Dauer der Betriebszugehörigkeit.

So kann die Höhe des Weihnachtsgeldes zwischen 30 und 70 Prozent des monatlichen Einkommens betragen. Manche Unternehmen sind dazu verpflichtet, Weihnachtsgeld an ihre Mitarbeiter zu zahlen. Dies hängt mit Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder der Bindung an bestimmte Tarifverträge zusammen.

Warum gibt es überhaupt Weihnachtsgeld?

Das Weihnachtsgeld sollte ursprünglich dazu dienen, den Arbeitern und ihren Familien ein schönes – und das bedeutet auch konsumreiches – Fest zu ermöglichen. Es sollte ausreichend Geld für Geschenke und für ein Festessen zur Verfügung stehen.

Natürlich wird dadurch zugleich die Wirtschaft angekurbelt. Das Weihnachtsgeschäft stellt für den Einzelhandel eine äußerst lohnende und umsatzstarke Zeit dar. Insgesamt werden hier die Weichen für eine positive Bilanzierung des Geschäftsjahres gestellt.
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Das Ehrenamt

Ein Ehrenamt ist ein Amt, das öffentlich und freiwillig ist und nicht auf eine entgeltliche Bezahlung ausgerichtet ist. Daher wird es auch als ehrenvoll bezeichnet, wenn Sie in einem solchen Amt tätig sind. Es gibt viele verschiedene Institutionen, Einrichtungen, Vereinigungen und Initiativen in Deutschland, welche ehrenamtlich tätig sind.

Eine ehrenamtliche Tätigkeit dient dem Wohle der Gemeinschaft und dem Zweck der Solidarität. Obwohl die ehrenamtliche Tätigkeit nicht auf ein Entgelt ausgerichtet ist, werden jedoch die entstandenen Aufwendungen ersetzt. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind in der Regel freiwillig, wobei in bestimmten Zeiten aufgrund von Mangel an Mitgliedern auch die ehrenamtliche Tätigkeit verpflichtend sein kann - Verpflichtung per Gesetz.

» Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten gibt es?
» Welche weiteren Bezeichnungen gibt es für das Ehrenamt?
» Wie viel darf man verdienen im Ehrenamt?
» Gibt es steuerliche Vorteile durchs Ehrenamt?
» Vorteile und Nachteile der ehrenamtlichen Tätigkeiten?

Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten gibt es?

Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen ehrenamtlichen Tätigkeiten, die ausgeführt werden können. Sie können beispielsweise als Schöffe vor Gericht, als Mitglied der freiwilligen Feuerwehr oder auch als Mitarbeiter in einem Betriebsrat ehrenamtlich tätig sein. Hier ein kleiner Überblick über die ehrenamtlichen Tätigkeiten:

  • > Sozialarbeit (z. B. Hilfe für Bedürftige bzw. arme Menschen)
  • > Mitglieder von Personal- und Betriebsräten
  • > Mitglied in der Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • > gerichtliche Betreuer
  • > Mitarbeit im Deutschen Caritasverband
  • > Mitarbeit in Sport- und Kulturvereinen
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Lohnsteuerklassen

Die Lohnsteuerklasse (Steuerklasse) wird auf der jeweiligen Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers eingetragen und bestimmt die Höhe des Lohnsteuerabzugs sowie des Solidaritätszuschlags und ggf. Kirchensteuer.

Entsprechend des Einkommensteuergesetzes wird der Arbeitnehmer einer der sechs Lohnsteuerklassen zugeteilt:

Lohnsteuerklasse I (1) – ggf. mit Zahl der Kinderfreibeträge
Einzutragen bei Arbeitnehmern, die:

  • » ledig oder
  • » verheiratet, jedoch im Ausland lebender Ehegatte oder
  • » dauernd getrennt lebend oder
  • » in eingetragener Lebenspartnerschaft oder
  • » verwitwet oder
  • » geschieden sind
  • » und bei denen die Voraussetzungen der Lohnsteuerklassen III oder IV nicht erfüllt sind


Lohnsteuerklasse II
(2)
Einzutragen bei Arbeitnehmern, bei denen die Voraussetzungen für die Lohnsteuerklasse I vorliegen, jedoch:

  • » alleinerziehend sind, d.h. mindestens ein Kind, aber keine weitere erwachsene Person in dem jeweiligen Wohnsitz angemeldet ist oder
  • » verwitwet sind, mit mindestens einem Kind, ab dem Monat, der auf den Monat des Todes des Ehegatten folgt

Hier finden Sie weitere Zuteilungen der Arbeitnehmer für die Lohnsteuerklassen III, IV, V, VI.



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