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Das Tarifgehalt wird im Tarifvertrag, einem zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelten Arbeitsvertrag, festgelegt. In der Regel wird dabei zwischen zwei Tarifverträgen unterschieden.
Im Manteltarifvertrag werden allgemeine Regelungen zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld, zu Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, zu Zusatzleistungen, zu Arbeitszeitausgleich und zu Kündigungsfristen festgehalten. Der Gehaltstarifvertrag ist spezieller und regelt die Vergütung der Mitarbeiter. Im Gehaltstarifvertrag werden die Mitarbeiter nach einzelnen Lohngruppen, entsprechend ihrer Leistungen, zugeteilt. Bei der Errechnung des Gehalts spielen auch noch andere Faktoren eine Rolle z.B. die Anzahl der Dienstjahre des Einzelnen, die Dauer der Betriebszugehörigkeit oder die Berufserfahrung. So können Löhne und Gehälter innerhalb eines Betriebes auch für die gleiche oder ähnliche Tätigkeiten variieren.
Ist der Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis zwingend, gilt das vereinbarte Tarifgehalt als Mindestarbeitsentgelt. Nach unten darf der Arbeitgeber nicht abweichen, Überschreitungen sind allerdings zulässig. Der Austritt aus einem Tarifvertrag kann von Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern durch Kündigung vollzogen werden.
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Tarif ist eine vertraglich festgehaltene Sammlung von bestimmten Bedingungen für das Erbringen von Leistungen.
In der Regel wird ein Tarif für Leistungen von Privatpersonen oder Unternehmen eingesetzt. Es gibt unterschiedliche Tarife aus ganz verschiedenen Branchen, u.a. den Beförderungstarif der öffentlichen Verkehrsbetriebe, es gibt Tarife für Steuern, z.B. wird bei der Einkommenssteuererklärung zwischen Grundtarif oder Splittingtarif unterschieden, es gibt Versicherungstarife oder auch Arbeitstarife, die in einem Tarifvertrag festgehalten sind und die Entlohnung und Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter regeln.
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Tagesgeld ist Guthaben auf einem Tagesgeldkonto, was in der Regel als Sparkonto fungiert. Der Kontoinhaber kann täglich über das Geld verfügen und muss, anders als bei einem Sparbuch, keine Kündigungsfristen einhalten.
In der Regel ist das Konto nicht vorgesehen für den Zahlungsverkehr, so dass keine Überweisungen oder Lastschriften vorgenommen werden können. Da es sich nicht um Festgeld handelt, werden keine Laufzeiten festgelegt. Ähnlich wie bei einem Girokonto wird ein bestimmter Geldbetrag auf das Tagesgeldkonto eingezahlt, der durch Zinsen Gewinne abwirft. Die Zinsen sind deutlich höher als bei einem Girokonto und fallen entweder ab dem ersten eingezahlten Euro oder einem bestimmten Kontobetrag an. Da die Banken das Tagesgeldkonto in der Regel durch einen Sicherungsfonds schützen, gilt das Tagesgeldkonto als sichere Geldanlage. Gleichzeitig ist die Rendite geringer als z.B. bei Aktien oder Fonds.
Die Verzinsung des Tagesgeldkontos ist, wie der Name nahelegt, immer an den Tag gebunden. So könnte das Kreditinstitut theoretisch jeden Tag die Zinsen ändern. Die Praxis sieht jedoch so aus, dass Banken darauf zielen, Zinskonditionen für ihre Kunden möglichst konstant zu halten. Außerdem ist das Konto jederzeit kündbar, so dass Kunden, würde die Bank den Zinssatz stetig verschlechtern, ihr Konto auflösen und ein neues Tagesgeldkonto bei einer anderen Bank mit besseren Zinsbedingungen eröffnen würden. Für die Zinsen müssen, wie in anderen Fällen auch, Zinsertragssteuern gezahlt werden. Liegt ein Freistellungsauftrag vor, müssen keine Zinsertragssteuern gezahlt werden.
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Während Angestellte ein Gehalt als Arbeitsentgelt bekommen, erhalten Arbeiter einen Lohn. Viele Arbeiter werden nach Stunden entlohnt. Dieser wird im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgesetzt. In einigen Branchen gilt ein festgelegter Stundenlohn.
Geschieht die Entlohnung nicht nach Stunden, sondern ist als Monats- oder Jahresentgelt festgesetzt, kann der Stundenlohn vom Arbeitnehmer selbst errechnet werden.
Oft ist der Stundenlohn auch Grundlage für die Festsetzung von Zuschlägen. Der Stundenlohn gilt dann als Basislohn, Nachtarbeit oder Wochenendarbeit werden mit entsprechenden Zuschlägen entlohnt.
Stundenlöhne sind auch im Zusammenhang mit Dienstleistungen verbreitet, z.B. bei Handwerkerkosten. Die Stundenlöhne, die ein Betrieb den Kunden in Rechnung stellt, sind dann nicht identisch mit der Bezahlung der Mitarbeiterinnen, sondern der Betrieb rechnet jeweils die für ihn entstandenen Kosten der Kundenrechnung hinzu.