Steuerklassenwechsel

Verheiratete können ihre Steuerklasse wechseln. Sie können sich für die Lohnsteuerklassenkombination entscheiden, die für sie die steuergünstigste ist. Haben beide Eheleute die Steuerklasse vier, verdienen sie in der Regel gleich viel und haben daher auch in etwa die gleichen Abzüge vom Einkommen. Verdient ein Ehepartner mehr als der andere, rentiert sich die Kombination aus Steuerklasse drei und fünf. Bei der Steuerklasse drei sind beide Freibeträge gültig, so dass ein steuerlicher Vorteil für den Partner entsteht, der mehr verdient bzw. Alleinverdiener der Familie ist. Wird die Kombination aus Lohnsteuerklasse drei und fünf gewählt, sind die Ehepartner verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Nach der Prüfung durch das Finanzamt erhalten sie unter Umständen Steuern zurück oder müssen Nachzahlungen leisten. Um auszurechnen, ob und wie sich ein Steuerklassenwechsel rentiert, kann mithilfe von Lohnrechnern das Nettogehalt bzw. der Nettolohn mit einer neuen Steuerklasse ausgerechnet werden. Außerdem hilft hier der Steuerberater weiter. Steuerklassenwechsel können immer bis zu 30. November bei der zuständigen Gemeinde vorgenommen werden.]]>

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