Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt. Er wurde mit den Kosten der Wiedervereinigung, den Unterstützungsaufwendungen für die Länder der ehemaligen Sowjetunion sowie den Kosten und Folgekosten für den, zumeist als zweiten Golfkrieg bezeichneten Krieg im Nahen Osten (Operation Desert Storm) begründet. Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag zur Einkommensteuer, Kapitalertragssteuer oder Körperschaftssteuer. Zurzeit liegt der Solidaritätszuschlag bei 5,5 Prozent auf die entsprechende Steuer. Allerdings werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Außerdem verringert sich der Solidaritätszuschlag, wenn das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. In diesem Fall wird ein pauschaler Zuschlag von zwei Prozent berechnet. Die Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlags wird seit einigen Jahren kontrovers diskutiert, einige Politiker wollen ihn abschaffen.]]>

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