Kurzarbeit

Kurzarbeit ist ein Arbeitsverhältnis mit reduzierter Arbeitszeit. Um Kündigungen zu vermeiden, kann ein Unternehmen in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten auf Kurzarbeit zurückgreifen.

Dadurch kann das Unternehmen Personalkosten einsparen und so Engpässe in der Produktion auffangen. Bei Kurzarbeit arbeitet ein Arbeitnehmer über eine gewisse Zeit entweder weniger oder gar nicht. Ist die Arbeitszeit auf Null reduziert, muss die zur Verfügung stehende Zeit für Fortbildungen genutzt werden.

Zwar erhält der Arbeitnehmer weiterhin Gehalt, allerdings nicht die volle Höhe. Während das Unternehmen kein oder nur ein geringeres Gehalt zahlt, erhält der Arbeitnehmer von der Arbeitsagentur als Entgeltersatzleistung Kurzarbeitergeld. Dies beträgt 60 bis 67 Prozent der monatlichen Nettoentgeltdifferenz. Grundsätzlich ist die Kurzarbeit auf sechs Monate begrenzt, in Ausnahmefällen kann sie auf 24 Monate ausgedehnt werden.

Meldet ein Unternehmen Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit an, gewährt der Staat bis zu einer gewissen Höhe Ausgleichszahlungen. Um Kurzarbeit anmelden können, müssen u.a. die folgenden Bedingungen vorliegen: Der Arbeitsausfall ist vorübergehend und nicht vermeidbar und der Arbeitsausfall liegt, einschließlich einer Stellungnahme des Betriebsrates, der Arbeitsagentur in schriftlicher Form vor. Auch arbeitsrechtlich unterliegt die Kurzarbeit bestimmten Voraussetzungen, so muss z.B. der Betriebsrat eines Unternehmens der Kurzarbeit zustimmen.

Sonderformen der Kurzarbeit sind zum einen das Transferkurzarbeitergeld, zum anderen das Saison-Kurzarbeitergeld. Im ersten Fall liegt eine betriebliche Restrukturierung vor, im zweiten Fall kann aufgrund von schlechter Witterung nicht gearbeitet werden, dies betrifft insbesondere das Baugewerbe.

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