Kündigung

Mit einer Kündigung versteht man die einseitige Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses (z.B. ein Arbeitsvertrag oder ein Darlehnsvertrag). Für die Wirksamkeit einer Kündigung spielt es keine Rolle, ob der Vertragspartner mit der Kündigung einverstanden ist oder nicht, da es sich um eine einseitige Willenserklärung handelt. Jede Kündigung ist bedingungsfeindlich, das bedeutet, dass der Eintritt einer Kündigung nicht an bestimmte Bedingungen geknüpft werden kann. Bei einer Kündigung müssen bestimmte Formen und Fristen beachtet werden, so z.B. in der Regel die schriftliche Kündigungsform. Obwohl es Sonderformen von Kündigungen gibt, wird normalerweise zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung unterschieden. Bei der außerordentlichen Kündigung wird keine Kündigungsfrist eingehalten. Sie ist über das Schuldrecht geregelt, d.h. es muss ein wichtiger Grund dafür vorliegen, dass das Vertragsverhältnis nicht weitergeführt werden kann. Handelt es sich bei diesem Grund um die Verletzung einer Vertragspflicht, darf die außerordentliche Kündigung erst nach Ablauf einer bestimmten Frist oder nach einer erfolglosen Abmahnung erfolgen. Unter einer ordentlichen Kündigung versteht man eine fristgerechte Kündigung. Die Zulässigkeiten einer ordentlichen Kündigung sind je nach vertraglichen Vereinbarungen unterschiedlich geregelt. Eine Sonderform der Kündigung ist die Änderungskündigung. Bei der Änderungskündigung wird das Dauerschuldverhältnis beendet und zugleich eine Fortführung des Vertrags unter veränderten Bedingungen vereinbart. Wird diese Änderung von einem der Vertragspartner abgelehnt, ist das Dauerschuldverhältnis aufgelöst. Daneben gibt es auch Teilkündigungen, die sich nur auf einen bestimmten Bereich eines bestehenden Vertrags beziehen.]]>

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