Krankengeld

Bei Arbeitsunfähigkeit muss die Krankenkasse der gesetzlich vorgeschriebenen Regelleistung nachkommen: Der Zahlung von Krankengeld. Beim Krankengeld handelt es sich also um eine Lohnersatzleistung. Wird ein Arbeitnehmer krank, erhält er zunächst vom Arbeitgeber Lohnfortzahlungen. Erstreckt sich seine Krankheit über eine Zeit von mehr als sechs Wochen, beginnt die Krankenkasse mit der Zahlung von Krankengeld. Die Zahlung ist unabhängig davon, ob der Erkrankte im Krankenhaus liegt oder sich in einer Rehabilitationseinrichtung befindet. Die Zahlung von Krankengeld kann auch erfolgen, wenn ein unter 12 Jahre altes Kind erkrankt ist und darüber ein ärztlicher Nachweis vorliegt. Dieses Kinderkrankengeld kann maximal für zehn Tage, für Alleinerziehende für 20 Tage, im Jahr gezahlt werden. Zwar wird das Krankengeld über eine unbestimmte Zeit gezahlt, allerdings für die gleiche Erkrankung nur 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Da die Zeit der Lohnfortzahlung in diese Zeit mit eingerechnet wird, handelt es sich effektiv nur um einen Zeitraum von 72 Wochen. Ein Anspruch auf die erneute Zahlung des Geldes für die gleiche Erkrankung besteht erst wieder, wenn der Versicherte wegen dieser Krankheit mindestens sechs Monate nicht arbeitsunfähig war. Die Höhe des Geldes richtet sich nach dem Bruttolohn vor der Erkrankung. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des vormonatlichen Bruttolohns und darf 90 Prozent des letzten monatlichen Nettolohns nicht überschreiten. Das Krankengeld an sich unterliegt keiner Besteuerung, wird aber bei der Ermittlung des Steuersatzes miteinbezogen. Liegen steuerliche Einkünfte vor, wird das Krankengeld bei der Errechnung des Steuersatzes mit einbezogen. Das Krankengeld ist beitragspflichtig für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, die Beiträge werden direkt an die entsprechenden Stellen abgeführt. Die Beitragszahlungen für die Krankenkasse entfallen für die Zeit, in der Krankengeld erhalten wird. ]]>

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert