Gleitzone

Arbeitnehmer, die regelmäßig zwischen 401,00 Euro und 800,00 Euro monatlich verdienen, bewegen sich in der so genannten Gleitzone. Diese wurde zum 01.04.2003 eingeführt und ist auch unter der Bezeichnung Midi-Job geläufig. Anders als bei einer Geringfügen Beschäftigung fallen in diesem Rahmen Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auf für den Arbeitnehmer in Gleitzonenbeschäftigung an. Für die Berechnung wird ein geringeres als das tatsächlich erzielte Einkommen zu Grunde gelegt, so dass die Beiträge entsprechend der Tabelle niedriger ausfallen. Diese Beiträge für die Kranken-, Pflege, Sozial- und Rentenversicherung steigen innerhalb der Gleitzone linear an, so dass der Arbeitnehmer nicht voll belastet wird. Diese Staffelung der Beiträge soll die Arbeit im Niedriglohnsektor für die Arbeitnehmer attraktiv machen. Erst bei einem Verdienst von 800,00 Euro sind die vollen 21% Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Grundsätzlich ist für das Arbeitsentgeld auch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zu zahlen. Doch wird im Jahr de Grenze des Steuerfreibetrags von 9600 Euro nicht überschritten, müssen außer in den Steuerklassen V und VI keine Steuern geleistet werden. Für die Rentenversicherungsbeiträge kann der Midi-Jobber verzichten, indem er dies seinem Arbeitgeber schriftlich mitteilt. Ausnahmen von dieser Regelung gelten für Auszubildende sowie Arbeitnehmer, dessen Arbeitsentgeld regelmäßig über 800,00 Euro liegt und vereinzelt durch Kurzarbeit oder schlechter Auftragslage herabgesetzt ist. ]]>

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