Arbeitnehmerpauschalbetrag

Der Arbeitnehmerpauschalbetrag ist eine vom Staat fest gelegte Pauschale für Werbungskosten, die für Einkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit geltend gemacht werden kann. Dabei ist es nicht von Belang, ob der Arbeitnehmer das gesamte Jahr über oder nur wenige Tage im Jahr berufstätig war.

Der Satz des Arbeitnehmerpauschalbetrags beträgt 920 €uro und wird vom Finanzamt in voller Höhe berücksichtigt, solange keine Einzelnachweise der Kosten vorliegen. Deshalb sollte immer geprüft werden, ob die Einzelnachweise der Werbungskosten den Pauschalbetrag überschreiten. Ist dies der Fall, sollten diese auch einzeln und mit Beleg aufgeführt werden.

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