Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der zum Tragen kommt, wenn ein Versicherter einem anderen einen Schaden zufügt. Jede Person, die einen Schaden versursacht, muss dafür haften. So schreibt es das Bürgerliche Gesetzbuch vor: „Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen verletzt, muss Schadenersatz leisten.“ Da die Schadenshaftung in unbegrenzter Höhe ausfallen und lebenslang gültig sein kann, schützt die Haftpflichtversicherung insbesondere vor finanziellen Risiken. In der Regel sind die meisten Haftpflichtversicherungen freiwillig, aufgrund der durch sie garantierten finanziellen Absicherung aber sehr zu empfehlen. Privathaftpflichtversicherungen decken die Haftpflicht-Risiken einer Privatperson aus den Situationen des täglichen Lebens ab, so etwa die heruntergefallene Vase bei der Umzugshilfe für einen Freund. Die Haftpflichtversicherung hat dabei durchaus einen sozialen Zweck. Zwar dient sie in erster Linie dem Versicherten, die an ihn gestellten finanziellen Verpflichtungen einzulösen, zugleich nützt sie aber auch dem häufig schuldlos Geschädigten seine berechtigte Entschädigung zu erhalten. Da nicht alle Bundesbürger privathaftpflichtversichert sind, besteht das Risiko, durch einen Nicht-Haftpflichtversicherten geschädigt zu werden und folglich bei einer Entschädigung leer auszugehen. Aus diesem Grund gibt es Versicherungen, die – gegen einen zusätzlichen Beitrag – ihren Versicherungsnehmer ebenfalls für den Fall versichern, dass er oder sie durch eine Person ohne Haftpflichtversicherung geschädigt wird. In einem solchen Fall übernimmt die Versicherung des Versicherten selbst die Zahlung von Schadenskosten. Gleichzeitig ergänzt die Haftpflichtversicherung die Rechtsschutzversicherung indem sie bei unberechtigten Ansprüchen passiven Rechtsschutz übernimmt. Neben diesen privaten und also freiwilligen Haftpflichtversicherungen gibt es auch die zwingenden Haftpflichtversicherungen. Diese gelten für die Bereiche, welche durch den Gesetzgeber als besonders gefahrenvoll eingeschätzt werden. So müssen beispielweise Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, andernfalls wird ihr Fahrzeug gar nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Hier zahlt die Haftpflichtversicherung etwa dann, wenn der Fahrer einen Unfall verursacht, bei welchen das Opfer lebenslange Schäden davonträgt. Weitere risikoträchtige Tätigkeiten werden von den folgenden Gruppen ausgeübt, so dass sich diese ebenfalls zwingend haftpflichtversichern lassen müssen: Ärzte und Aktive anderer Heilberufe, Anwälte, Steuerberater, Notare und Wirtschaftsprüfer. Auch Schausteller, Bewachungsunternehmen und Makler müssen sich als Gewerbetreibende haftpflichtversichern. Darüber hinaus gilt die Versicherungspflicht für Jäger, weil der Gebrauch von Schusswaffen eine besondere Gefahr darstellt. Dagegen besteht keine Versicherungspflicht für Tierhalter. Von der Haftpflichtversicherung ausgenommen sind Risiken, für die es keine besondere Haftung gibt. Dabei handelt es sich z.B. um Ansprüche zwischen Familienangehörigen, um vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder um Umweltschäden. Die Haftpflichtversicherung wird entweder für ein Jahr oder gleich für mehrere Jahre abgeschlossen. Sie verlängert sich regelmäßig, wird sie nicht fristgerecht gekündigt. Bei einem abgelehnten oder regulierten Schadensfall kann sie, unabhängig von der Laufzeit, sowohl vom Versicherungsnehmer als auch Versicherungsträger gekündigt werden. Erhöht der Versicherungsträger seine Beiträge, hat der Versicherungsnehmer das Recht einer außerordentlichen Kündigung. ]]>

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