Grundsicherung

Die bedarfsorientierte Grundsicherung ist eine Basisleistung, die seit 2003 von Menschen beantragt werden kann, die auf Grund ihres Alters oder wegen dauerhafter Erwerbsminderung keiner Arbeit nachgehen können und deren Einkünfte somit nicht zur Sicherung des grundlegenden Bedarfs zur Lebensunterhalts ausreichen. Diese eigenständige Sozialleistung basiert auf dem Grundsicherungsgesetz und ist im Sozialgesetzbuch verankert. Finanziert wird diese Leistung von Steuermitteln. Antragsberechtigt sind Menschen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der Lage des Arbeitsmarkts aus medizinischen Gründen nicht am Erwerbsleben teilhaben können und somit ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Anträge sind beim örtlichen Sozialamt zu stellen. Der zuständige Rentenversicherungsträger ist für die Prüfung der Abtragstellung im Auftrag der Gemeinde-, Kreis- oder Stadtverwaltung verantwortlich. Die Regelsätze für die Sozialleistung wird von den Bundesländern festgelegt. Durch diese Form der beitragsunabhängigen Leistung soll die Zahlung der Sozialhilfe vermieden werden. Die Höhe der Leistung ist zudem abhängig von ihrem Einkommen und Vermögen sowie dem ihres Ehepartners. Dies gilt auch für eheähnliche Gemeinschaften oder gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Anders als bei der Sozialhilfe wird auf das Einkommen von Eltern oder Kindern nicht zurück gegriffen, es sei denn, das jährliche Einkommen liegt über 100.000 Euro. ]]>

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