Bruttoeinkommen - Definition und Entwicklung
Das Bruttoeinkommen wird als Lohn oder Gehalt gezahlt und stellt die Vergütung dar, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber laufend erhält, das sogenannte Arbeitsentgelt.
Zum Bruttoeinkommen zählen auch außertarifliche Leistungen, Zulagen und Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Das Besondere am Bruttoeinkommen ist, das es das Einkommen bezeichnet was der Arbeitnehmer vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben bekommt. Das hat zur Folge, dass zwei Arbeitnehmer mit dem gleichen Brutto lange nicht denselben Nettolohn bekommen müssen. Hierbei spielt die Steuerklasse, die Kirchensteuer, die Krankenversicherung und auch die Anzahl der Kinder eine wesentliche Rolle. Familienväter mit Kindern und einer nicht berufstätigen Ehefrau zahlen weniger Steuern als unverheiratete Männer ohne Kind.
Das Bruttoeinkommen ist also eine fiktive Größe, die nichts Genaues darüber aussagt, wie viel Nettoeinkommen dem Einzelnen letztlich für sein Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Das Bruttoeinkommen ist hingegen immer die Basis für Gehaltsverhandlungen und macht Einkommen überhaupt miteinander vergleichbar, beispielsweise wenn es um Tarifverhandlungen oder Ähnliches geht. Eine Erhöhung des Bruttoeinkommens bedeutet aber gleichermaßen, dass von dieser Erhöhung erst wieder der Staat und die Sozialversicherungsträger profitieren, bevor vielleicht die Hälfte davon tatsächlich auf dem Konto des Arbeitnehmers als Nettoeinkommen landet. Anhand der Bruttoeinkommen in den verschiedenen Branchen kann ein Arbeitnehmer sich informieren, wie es um seine Bezahlung steht oder mit welchen Gehaltsvorstellungen er in ein Bewerbungsgespräch gehen kann.
Die niedrigsten Bruttoeinkommen werden in Deutschland im Friseurgewerbe gezahlt. Friseure haben Netto oft so wenig Lohn, dass sie davon nicht Leben können und zusätzlich Hilfe vom Staat bekommen müssen. Nicht viel anders sieht es in anderen Dienstleistungsberufen im Reinigungsgewerbe und in der Gastronomie aus. Es ist nur ein sehr geringer Trost für einen Arbeitnehmer, dass jemand der wenig Bruttoeinkommen hat, auch dementsprechend geringere Abzüge hat. Der Staat sollte eigentlich gewährleisten, dass der Arbeitslohn so hoch ist, dass ein Arbeitnehmer davon auch ohne Beihilfe leben kann.










8 Kommentare zu Bruttoeinkommen - Definition und Entwicklung
[…] beachten sind darüber hinaus Abzüge vom Bruttoeinkommen in Höhe von 19,9% für die Rentenversicherung, sowie ein Beitrag von 1,7% für die […]
[…] verpflichtet, in deren Rentenversicherung versichert zu sein. Hierzu wird ein prozentualer Satz vom Bruttoeinkommen, der im Laufe der Jahre immer mal wieder variiert wird abgezogen und unmittelbar den […]
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Meyers Lexikon (online 2,0)gilt folgendes:
Bruttoeinkommen, gesamtes Erwerbs- (Bruttoeinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit) und Vermögenseinkommen (Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen) einer Person oder eines privaten Haushalts vor Abzug von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen. Das Bruttoarbeitsentgelt (Bruttolohn und -gehalt) ist die Vergütung, die ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber laufend erhält (Arbeitsentgelt, außertarifliche Leistungs-, Sozial- u. a. Zulagen sowie einmalige Zahlungen), vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
Sie haben in Ihrer Definition also das Vermögenseinkommen vergessen.
Wir sprechen doch alle dieselbe Sprache oder?
Mit freundlichen Grüßen
Dersch
Sehr geehrter Herr Dersch,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Richtigkeit halber anbei der Link zum besagten Lexikoneintrag.
Beste Grüße vom Gehalt-Tipps Team
[…] sei ein Mindestlohn von etwa 7 Euro brutto/Stunde, bei 40 Wochenstunden entspräche dies einem Bruttoeinkommen von 1232 Euro, netto etwa 980 […]
[…] bedeutet dies für den EU-Durchschnitt im Jahr 2006, dass Frauen 15% weniger Bruttoeinkommen ausgezahlt […]
[…] gibt verschiedene Arten von Einkommen und Lohn, die nicht steuerpflichtig sind. Dazu zählen Zuschüsse (z.B. Mutterschaftsgeld), sowie […]
[…] derzeit seit 2007 2.100,00 € pro Jahr und sichert Ihnen ein steuer- und sozialversicherungsfreies Einkommen, sogar neben einem 400,00 €-Job. Die Ausschöpfung dieser Aufwandsentschädigung für […]