Lohn & Gehalt - Lohnsteuerklasse wechseln

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Lohnsteuerklasse wechseln

  • Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse ist möglich vor dem 01.01. des folgenden Jahres oder einmalig im laufenden Jahr bis zum 30.11.
  • Es ist oftmals sinnvoll, das Ergebnis der Einkommenssteuererklärung am Jahresende Probe zu rechnen:
      • Die Kombination von Lohnsteuerklasse III und V zahlt sich für Ehepartner insbesondere dann aus,

    • wenn die Ehepartner über unterschiedlich hohe Einkommen verfügen. Der Besserverdienende wird in die Lohnsteuerklasse III, der Schlechterverdienende in die Lohnsteuerklasse V eingeordnet. Oder
    • für Ehepartner, deren Einkommen die Freibeträge nicht ausschöpfen oder
    • für Arbeitnehmer, die ein vorübergehende Tätigkeit ausüben
      • Beide Ehepartner wählen Lohnsteuerklasse IV: Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn beide über ein etwa gleiches Einkommen verfügen.
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