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Lohnsteuerklasse wechseln
- Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse ist möglich vor dem 01.01. des folgenden Jahres oder einmalig im laufenden Jahr bis zum 30.11.
- Es ist oftmals sinnvoll, das Ergebnis der Einkommenssteuererklärung am Jahresende Probe zu rechnen:
• Die Kombination von Lohnsteuerklasse III und V zahlt sich für Ehepartner insbesondere dann aus,
- wenn die Ehepartner über unterschiedlich hohe Einkommen verfügen. Der Besserverdienende wird in die Lohnsteuerklasse III, der Schlechterverdienende in die Lohnsteuerklasse V eingeordnet. Oder
- für Ehepartner, deren Einkommen die Freibeträge nicht ausschöpfen oder
- für Arbeitnehmer, die ein vorübergehende Tätigkeit ausüben
• Beide Ehepartner wählen Lohnsteuerklasse IV: Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn beide über ein etwa gleiches Einkommen verfügen.
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