Wechseln Sie Ihre Krankenkasse – Es lohnt sich!

Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse kann für Sie unter Umständen eine spürbare finanzielle Entlastung bedeuten. Denn nicht nur zum 01.01.2008 haben beinahe 70 der insgesamt 219 gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge erhöht, sondern soll sich dieser Trend laut Expertenmeinungen auch im kommenden Jahr fortsetzen. Bereits 2007 zogen die Versicherer die Beiträge um etwa 0,6 Prozentpunkte an, so dass der Beitragssatz im Durchschnitt bei 14,8% lag. Seit einigen Jahren ist darin auch der zusätzliche Beitragssatz von 0,9% für Arbeitnehmer enthalten, der einst für Zahnersatz sowie Krankengeld eingeführt wurde. Für die Vorstände der Krankenkassen bedeutet insbesondere die angekündigte Gesundheitsreform mit der Idee eines Gesundheitsfonds die Hauptschwierigkeit, so dass sie mit weiteren Erhöhungen des Beitragssatzes auf etwa 15,5% im Jahr 2009 rechnen. Auch wenn die IKK-Direkt ihre Beiträge gerade auf 12,4% erhöht hat, liegt sie auf Platz 1 der günstigsten gesetzlichen Krankenkassen. Dagegen zahlen Mitglieder der City BKK stolze 16%. Ein Wechsel in eine günstigere Krankenkasse kann sich also durchaus lohnen. Beachen Sie jedoch,dass der Sonderbeitragssatz von 0,9% für Arbeitnehmer in jedem Fall berücksichtigt werden muss. Die Bedingungen für einen Wechsel sind leicht verständlich. Der Versicherte muss mindestens 18 Monate in der Krankenkasse versichert sein, bis er immer zum Ende des übernächsten Monats kündigen kann. Erfolgt eine Kündigung beispielsweise im März, läuft die Versicherung zum 31. Mai aus. Der Versicherungsschutz in einer anderen Krankenkasse beginnt dann am 01. Juni. Allerdings können Sie auch von dem so genannten Sonderkündigungsrecht gebrauch machen, nämlich dann, wenn Ihre Krankenkasse die Beiträge erhöht hat. 95% der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind identisch, da sie gesetzlich vorgeschrieben sind. So lohnt es sich, bei Kontaktmöglichkeiten sowie Sonderprogrammen genauer hinzuschauen. So könnte es ein Ausschlusskriterium sein, ob die Krankenkasse in Ihrer Nähe durch eine Geschäftsstelle persönlich zu erreichen ist, oder ob Sie bei Fragen auf das Telefon und den Postweg ausweichen müssen. Ein Blick in das Kleingedruckte verrät beispielsweise auch, ob Kosten für alternative Heilmethoden übernommen werden. Ein Beispiel: Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt derzeit bei 43.200 €uro. Ein Wechsel würde eine monatliche Entlastung von knapp 65 €uro bedeuten, also knapp 780 €uro jährlich. Da auch die Arbeitgeber von einem Wechsel in eine günstigere Krankenkasse profitieren, belohnen einige dies mit einer Prämie.]]>

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