Freibetrag

Zur Minderung der Steuerbemessungsgrundlage kann der Freibetrag eingesetzt werden, d.h. dass ein Teil des Brutto-Betrags steuerfrei bleibt. Anstatt sich also die zu viel gezahlte Lohnsteuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurück zu holen, ist es möglich, vorab weniger Lohnsteuer zu zahlen, indem man sich den Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte eintragen lässt. Wird der Freibetrag überschritten, müssen nicht die gesamten Einnahmen, sondern lediglich die den Freibetrag übersteigenden Einnahmen versteuert werden. Es gibt verschiedene Arten des Freibetrags, die sich auf die Einkommenssteuer, die Erbschaftssteuer, die Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer beziehen. Der Steuerzahler muss den „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ ausfüllen und dem zuständigen Finanzamt zusammen mit der Lohnsteuerkarte auch zukommen lassen. Das Formular ist bundesweit einheitlich und steht auf den Internetseiten des zuständigen Finanzamtes zum kostenlosen Download bereit. Der Antrag sollte möglichst früh gestellt werden, damit der Freibetrag noch im kommenden Jahr angerechnet werden kann. ]]>

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert