Erbschaftssteuer

Die Erbschaftsteuer bezeichnet die anfallende Steuer auf ein Erbe, also einen Vermögenserwerb von Todes wegen. Die Rechtsgrundlage ist das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz. Zu beachten ist, dass nicht das hinterlassene Vermögen als Ganzes versteuert wird, sondern bei dem tatsächlichen Erwerb des jeweiligen Erben anknüpft. Somit bestehen für verschiedene Familienmitglieder unterschiedliche Steuerfreibeträge. Seid dem 01.01.2009 traten zahlreiche Reformen der Erbschaftssteuer in Kraft. Betroffen von der Erbschaftssteuer sind das Barvermögen, Wertpapiere sowie vermietete Immobilien. Steuerfrei sind dagegen bis zu einem jeweils festgelegten Betrag Hausrat, Wäsche, Kleidung und bewegte Gegenstände. So werden die Freibeträge für nahe Angehörige angehoben. Hier profitieren insbesondere die Ehegatten, Kinder und Enkelkinder von den Reformen. Nach dem neuen Recht bleibt das selbstgenutzte Familienheim für den Ehepartner und die Kinder steuerfrei, solange entsprechende Voraussetzungen eingehalten werden. ]]>

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