Arbeitsverhältnis

Unter dem Arbeitsverhältnis wird die rechtliche und soziale Beziehung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber verstanden.

Diese privatrechtliche Beziehung ist in dem Arbeitsvertrag detailliert festgeschrieben. Der Arbeitsvertrag basiert auf der Grundlage von Gesetzen, Tarifverträgen sowie Betriebsvereinbarungen. Der Arbeitnehmer stellt seine Arbeitsleistung dem weisungsbefugten Arbeitgeber zur Verfügung und versichert, die im Arbeitsvertrag definierte Leistung verantwortungsvoll und zuverlässig zu erbringen. Im Gegenzug erhält er vom Arbeitgeber die festgelegte Vergütung.

Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsverhältnissen. Neben dem Normalarbeitsverhältnis bestehen die Formen der Teilzeitarbeit, Leiharbeit oder befristete Beschäftigungsverhältnisse. Ausgenommen vom Arbeitsrecht sind dagegen beispielsweise Beamtenverhältnisse sowie Honorarverträge.

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