Krankenkassen

Krankenkassen sind Teil des Gesundheits- und Sozialversicherungssystems. Krankenkassen zahlen einen großen Teil der durch eine Erkrankung entstehenden Kosten, also etwa Arztbesuche, Medikamente oder Therapien. Bei einer längeren Erkrankung zahlen die Krankenkassen zudem Krankengeld. In Deutschland wird zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen unterschieden. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen richten sich an der Höhe des Einkommens des Versicherten aus, in der Regel sind alle Arbeitnehmer bis zu einer gewissen Einkommensgrenze gesetzlich krankenversichert. Die Zahlungen der Krankenkassenbeiträge werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen entrichtet. Gesetzliche Krankenversicherungen haben den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und verwalten sich selbst. Sie haben sich meist historisch aus bestimmten Berufsständen entwickelt, so dass zwischen den folgenden Krankenkassen unterschieden wird: Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Landwirtschaftliche Krankenkassen, Ersatzkassen und Knappschaft. Krankenkassen arbeiten nach dem Umlageverfahren, so dass sie ihre Beitragshöhen nach den notwendigen Ausgaben richten. Sie dürfen dabei keine Altersrückstellungen oder Rücklagen durch medizinischen Fortschritt machen. Privat krankenversichern können sich diejenigen Personen, deren Einkommen eine bestimmte Grenze überschreitet. In der Regel sind die Leistungen privater Krankenkassen umfangreicher als die der gesetzlichen. Der Wechsel zwischen den Krankenkassen ist nicht unproblematisch, so kann jemand z.B. aus der privaten in die gesetzliche Krankenkasse nur zurückkehren, wenn der die Altersgrenze von 55 Jahren noch nicht überschritten hat und sein Gehalt unter der Grenze der Versicherungspflicht liegt. Krankenkassen ziehen den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Pflege-, Kranken-, Renten-, und Arbeitslosenversicherung) ein und leiten sie an die zuständigen Stellen weiter.]]>

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