Arbeitsvertrag

In dem Arbeitsvertrag ist das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geregelt.

Deshalb wird er auch Anstellungsvertrag genannt. Mit der Unterschrift versichert der Arbeitnehmer, seine im Arbeitsvertrag definierte Leistung verantwortungsvoll und zuverlässig zu erbringen. Im Gegenzug erhält er vom Arbeitgeber die festgelegte Vergütung. Der Arbeitsvertrag ist gekennzeichnet durch eine persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber. Diese begründet sich darin, dass der Arbeitnehmer als Arbeitsorgan des Arbeitgebers angesehen wird und somit dessen Weisung bezüglich Arbeitszeit, Durchführung und Dauer usw. unterliegt.

Wichtige Punkte des Arbeitsvertrages sind beispielsweise Bezahlung, Urlaubsanspruch, Probezeit, Art des Beschäftigungsverhältnisses usw. Grundlage sind neben arbeitsrechtlichen Gesetzen möglicherweise auch der geltende Tarifvertrag.

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